Bei der Baufinanzierung vorher mögliche Zusatzsicherheiten diskutieren
Die gängigsten Zusatzsatzsicherheiten
Möchte sich ein Pärchen Wohneigentum anschaffen, liegt die Entscheidung nahe, die Kreditverträge gemeinsam abzuschließen. In diesem Fall wird die Kostenlast verteilt und zwei Gehälter stehen für die Rückzahlung ein. Jedoch sollten sich Paare und Ehepartner bewusst sein, dass sie durch eine eventuelle Trennung nicht von der Schuldenlast befreit sind. Wird der Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, kann sich das Kreditinstitut selbst Jahre nach der Trennung an beide Kreditnehmer wenden, wenn die Raten ausbleiben. Ebenfalls mit einer gewissen Skepsis sind Hypothekeneinträge zu bewerten. Ist bereits ein Grundstück oder Wohneigentum vorhanden, kann zur Bereitstellung eines neuen Baukredits eine Hypothek auf die Gebäude im Grundbuch hinterlegt werden.
Bürgschaften als Möglichkeit
Viele Bauinteressenten arbeiten mit Bürgen, um einen Baukredit in der gewünschten Höhe zu erhalten. Das Prinzip der Bürgschaft ist relativ simpel. Kann der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen, wendet sich die Bank an den Bürgen, der fortan für die Summe aufkommen muss. Bevor ein Bürge benannt wird, sind genaue Überlegungen notwendig. Nicht immer ist es sinnvoll, die Familie oder Verwandte mit in das Kreditprojekt einzubeziehen. Auch die Bürgschaft des Arbeitgebers kann sich nachteilig auswirken.
Sinnvolle Sicherheitsleistungen
Es ist gut, für die Zusatzsicherheiten ausschließlich auf eigenes Vermögen zurückzugreifen. So hilft es, eine Lebensversicherung der Bank zu übergeben oder auch etwaige Wertpapiere oder Fonds als Sicherheit zu hinterlegen. In diesem Fall greift die Bank einzig den Schuldner an und eine finanzielle Schieflage beeinflusst nicht die gesamte Familie inklusive der Bürgen.
24.04.2013
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