Unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb

LichtBlick begrüßt die Pläne für eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Ampel setzt derzeit eine entsprechende Vorgabe der EU um. „Wettbewerb und Verbraucher*innen werden künftig von einer Behörde profitieren, die unabhängig und marktgerecht entscheidet“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Eine unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb. Foto: pixbay.com
Eine unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb. Foto: pixbay.com
Forderungen aus der Branche nach einem Energiebeirat der BNetzA lehnt LichtBlick entschieden ab. „Die Netzbranche fürchtet um eingespielte Einflussmöglichkeiten. Genau diese aber will die EU unterbinden. Darum lehnen wir einen Energiebeirat ab. Auch der aktuell bestehende politische Beirat der Agentur sollte abgeschafft werden, weil der Einfluss des Beirats die von der EU angemahnte Unabhängigkeit der Behörde gefährdet“, so Adam weiter.
 
Bei der Anpassung des § 24 Energiewirtschaftsgesetz muss die Bundesregierung nach den Vorgaben der EU dafür sorgen, dass die Regulierungsbehörde unabhängig von allen politischen Stellen selbständige Entscheidungen treffen kann. Bei der jüngsten Anhörung zur Reform wurde von einigen Akteuren sogar eine Erweiterung des Beirats-Rechte gefordert. „Das steht den EU-Vorgaben klar entgegen. Die saubere und rechtssichere Lösung ist die Abschaffung des Beirats“, erläutert Adam.
 
Die BNetzA kann und muss die Befürchtungen der Netzbetreiber ernst nehmen und dafür sorgen, dass die Entscheidungen transparent und marktgerecht erfolgen. Dies ist aber möglich, ohne die Souveränität der Behörde einzuschränken. Der Bundestag kann entsprechende Leitlinien festlegen und Berichtspflichten einfordern.
 
Der Beirat ist ein ausschließlich politisch besetztes Gremium und ist unter anderem dafür zuständig, der Bundesregierung Vorschläge zur Besetzung der (Vize-)Präsident*innen der Bundesnetzagentur zu machen. Die 32 Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und Vertreter*innen der Landesregierungen zusammen. Der Länderausschuss dient primär der Abstimmung der nationalen Regulierungsbehörde mit den Landesregulierungsbehörden.

Quelle: LichtBlick SE

28.11.2023

Hausbaunews

Rundumservice: Stressfrei und ...

Wer sich ein Eigenheim wünscht, aber keine Lust auf Baustellenchaos, Terminschwierigkeiten und Handwerkerabsprachen hat, findet im Fertighausbau die passende Lösung: Ein zukunftssicheres Haus mit ...

Wie die Reinigung zu Hause sich in die ...

In vielen Haushalten reicht ein einziger Tag nicht mehr aus. Zwischen Arbeit, Kindern, Fahrwegen und unerwarteten Ereignissen rutscht die Hausarbeit oft ganz ans Ende der Prioritätenliste. Dabei ...

Regenwasser clever nutzen – Zisternen ...

Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Gleichzeitig wird Trinkwasser aufwendig aufbereitet und kostet Geld, während Regenwasser kostenlos vom Himmel fällt. Für Hausbesitzer und Bauherren liegt ...

WeberHaus ist zum zwölften Mal ...

WeberHaus wurde in der aktuellen Focus Money-Studie zur Fairness von Fertighausanbietern erneut als „Fairster Fertighausanbieter“ ausgezeichnet – und das bereits zum zwölften Mal in Folge. Das ...

Amtlicher Lageplan und seine Bedeutung ...

Ein amtlicher Lageplan stellt die rechtliche Grundlage für jeden Bauantrag dar. Dabei handelt es sich um eine maßstabsgetreue Zeichnung des Grundstücks mit allen relevanten Informationen zur ...

Von der Baustelle zum Wohntraum: Die ...

Der Schlüssel zum neuen Fertighaus liegt endlich in Ihrer Hand. Nach Monaten der Planung und Baubegleitung beginnt nun die spannende Phase der Einrichtung. Viele Bauherren unterschätzen dabei die ...

Musterhäuser

SUNSHINE 210 V4

Preis ab
471.891 €
Fläche
210,14 m²
EVOLUTION 161 V4

Preis ab
404.508 €
Fläche
166,45 m²
Wiesenrain

Preis ab
1.021.997 €
Fläche
302,62 m²
Landhege

Preis ab
674.991 €
Fläche
197,87 m²
Haus Eminger

Preis ab
463.000 €
Fläche
176,00 m²
Design 16

Preis
auf Anfrage
Fläche
187,00 m²

0