Unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb

LichtBlick begrüßt die Pläne für eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Ampel setzt derzeit eine entsprechende Vorgabe der EU um. „Wettbewerb und Verbraucher*innen werden künftig von einer Behörde profitieren, die unabhängig und marktgerecht entscheidet“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Eine unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb. Foto: pixbay.com
Eine unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb. Foto: pixbay.com
Forderungen aus der Branche nach einem Energiebeirat der BNetzA lehnt LichtBlick entschieden ab. „Die Netzbranche fürchtet um eingespielte Einflussmöglichkeiten. Genau diese aber will die EU unterbinden. Darum lehnen wir einen Energiebeirat ab. Auch der aktuell bestehende politische Beirat der Agentur sollte abgeschafft werden, weil der Einfluss des Beirats die von der EU angemahnte Unabhängigkeit der Behörde gefährdet“, so Adam weiter.
 
Bei der Anpassung des § 24 Energiewirtschaftsgesetz muss die Bundesregierung nach den Vorgaben der EU dafür sorgen, dass die Regulierungsbehörde unabhängig von allen politischen Stellen selbständige Entscheidungen treffen kann. Bei der jüngsten Anhörung zur Reform wurde von einigen Akteuren sogar eine Erweiterung des Beirats-Rechte gefordert. „Das steht den EU-Vorgaben klar entgegen. Die saubere und rechtssichere Lösung ist die Abschaffung des Beirats“, erläutert Adam.
 
Die BNetzA kann und muss die Befürchtungen der Netzbetreiber ernst nehmen und dafür sorgen, dass die Entscheidungen transparent und marktgerecht erfolgen. Dies ist aber möglich, ohne die Souveränität der Behörde einzuschränken. Der Bundestag kann entsprechende Leitlinien festlegen und Berichtspflichten einfordern.
 
Der Beirat ist ein ausschließlich politisch besetztes Gremium und ist unter anderem dafür zuständig, der Bundesregierung Vorschläge zur Besetzung der (Vize-)Präsident*innen der Bundesnetzagentur zu machen. Die 32 Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und Vertreter*innen der Landesregierungen zusammen. Der Länderausschuss dient primär der Abstimmung der nationalen Regulierungsbehörde mit den Landesregulierungsbehörden.

Quelle: LichtBlick SE

28.11.2023

Hausbaunews

Visign for Style 22 eröffnet neue ...

Mit der „Visign for Style 22“ setzt Viega neue Maßstäbe für die ästhetische Badgestaltung. Die WC-Betätigungsplatte ist in einem außergewöhnlich breiten Spektrum von dreizehn Farben und ...

Sonnenschutz im Wintergarten: ...

Ein Wintergarten ist für viele Hausbesitzer das absolute Highlight des Eigenheims. Er erweitert den Wohnraum direkt ins Grüne, fängt das natürliche Tageslicht optimal ein und schafft selbst an ...

Frage: Wie viel Haus kann ich mir ...

Die Preise für Neubauten sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – durch höhere Baukosten und Zinsen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für preisbewusste Käuferinnen und Käufer, den ...

Magazin für kleine Wohnformen

Tiny Houses, Modulhäuser und andere Kleinwohnformen bieten neue Möglichkeiten, Wohnraum anders zu denken und zu gestalten. Das Jahresmagazin Kleiner Wohnen 2026/2027 informiert über aktuelle ...

Pfusch am Bau – wie private Bauherren ...

Klagen über Pfusch am Bau hört man häufig und dies nicht ohne Grund. Denn einen mangelfreien Bau gibt es praktisch nicht. Die Häufigkeit der Mängel variiert mit der Qualität der Planung. Die ...

LED-Beleuchtung im Fertighaus: Warum ...

Beim Fertighaus fällt ein großer Teil der Elektroplanung an einem einzigen Tag: dem Bemusterungstermin. Was dort nicht auf dem Plan steht, wird später teuer oder gar nicht mehr möglich, weil die ...

Musterhäuser

Faber

Preis ab
520.000 €
Fläche
216,10 m²
AMBIENCE 209 PD

Preis ab
807.396 €
Fläche
205,03 m²
Kennemann

Preis
auf Anfrage
Fläche
175,00 m²
CELEBRATION 122 V7 XL

Preis ab
443.293 €
Fläche
167,20 m²
Chalet 105

Preis ab
302.480 €
Fläche
105,78 m²
Haas FH 43

Preis ab
183.000 €
Fläche
42,84 m²

0