Unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb

LichtBlick begrüßt die Pläne für eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Ampel setzt derzeit eine entsprechende Vorgabe der EU um. „Wettbewerb und Verbraucher*innen werden künftig von einer Behörde profitieren, die unabhängig und marktgerecht entscheidet“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
Eine unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb. Foto: pixbay.com
Eine unabhängige Bundesetzagentur dient Wettbewerb. Foto: pixbay.com
Forderungen aus der Branche nach einem Energiebeirat der BNetzA lehnt LichtBlick entschieden ab. „Die Netzbranche fürchtet um eingespielte Einflussmöglichkeiten. Genau diese aber will die EU unterbinden. Darum lehnen wir einen Energiebeirat ab. Auch der aktuell bestehende politische Beirat der Agentur sollte abgeschafft werden, weil der Einfluss des Beirats die von der EU angemahnte Unabhängigkeit der Behörde gefährdet“, so Adam weiter.
 
Bei der Anpassung des § 24 Energiewirtschaftsgesetz muss die Bundesregierung nach den Vorgaben der EU dafür sorgen, dass die Regulierungsbehörde unabhängig von allen politischen Stellen selbständige Entscheidungen treffen kann. Bei der jüngsten Anhörung zur Reform wurde von einigen Akteuren sogar eine Erweiterung des Beirats-Rechte gefordert. „Das steht den EU-Vorgaben klar entgegen. Die saubere und rechtssichere Lösung ist die Abschaffung des Beirats“, erläutert Adam.
 
Die BNetzA kann und muss die Befürchtungen der Netzbetreiber ernst nehmen und dafür sorgen, dass die Entscheidungen transparent und marktgerecht erfolgen. Dies ist aber möglich, ohne die Souveränität der Behörde einzuschränken. Der Bundestag kann entsprechende Leitlinien festlegen und Berichtspflichten einfordern.
 
Der Beirat ist ein ausschließlich politisch besetztes Gremium und ist unter anderem dafür zuständig, der Bundesregierung Vorschläge zur Besetzung der (Vize-)Präsident*innen der Bundesnetzagentur zu machen. Die 32 Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus Bundestagsabgeordneten und Vertreter*innen der Landesregierungen zusammen. Der Länderausschuss dient primär der Abstimmung der nationalen Regulierungsbehörde mit den Landesregulierungsbehörden.

Quelle: LichtBlick SE

28.11.2023

Hausbaunews

Die perfekte Küche im Fertighaus planen

Die Küchenplanung im Fertighaus beginnt bereits in der frühen Bauphase. Anders als bei konventionellen Bauten müssen Sie bei einem Fertighaus die standardisierten Grundrisse und vorgegebenen ...

Was sind Schlossschrauben?

Schlossschrauben gehören zu den spezialisierten Verbindungselementen, die eine spezifische mechanische Lösung für Anforderungen an Sicherheit, Ästhetik und Montage Dynamik bieten. Ihr ...

Die zentrale Rolle des ...

Ein Verkehrswertgutachten bildet das Fundament jeder soliden Baufinanzierung für Ihr Fertighaus. Banken verlangen dieses Dokument, um den tatsächlichen Wert der Immobilie einschließlich ...

40 Jahre Timmy!

Im Zimmerer- und Holzbaugewerbe ist er bestens bekannt und wirbt seit vierzig Jahren für den handwerklichen Holzbau. 1985 wurde Timmy, das Maskottchen des Holzbaus, aus der Taufe gehoben. Er ist ein ...

Urkunde für Qualitätshersteller ...

Der Haushersteller Beilharz Haus aus Vöhringen im Landkreis Rottweil ist seit zehn Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Aus diesem Anlass überreichte BDF-Geschäftsführer ...

Gartenplanung beim Neubau: Warum der ...

Wer ein Haus baut, investiert Monate in Grundriss, Fassade und Haustechnik. Der Garten wird dabei oft als letzter Punkt auf der Liste behandelt. Erst wenn das Gerüst abgebaut ist und die ...

Musterhäuser

SUNSHINE 113 V7

Preis ab
342.411 €
Fläche
114,92 m²
Bad Vilbel

Preis ab
612.012 €
Fläche
200,71 m²
SUNSHINE 210 V2

Preis ab
472.630 €
Fläche
210,14 m²
Freiburg

Preis ab
321.150 €
Fläche
115,00 m²
Homestory 677

Preis ab
195.000 €
Fläche
180,00 m²
Bungalow 128

Preis ab
287.450 €
Fläche
133,00 m²

0