Reh auf der Straße: Wie man sich bei Wildwechsel richtig verhält
1) Langsam fahren und bremsbereit sein
Begegnen Sie einem Reh oder einem anderen Wildtier auf der Straße, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren. Ab einem Tempo von etwa 80 km/h kann ein Zusammenstoß potenziell tödlich enden – für Mensch und Tier. Stellen Sie sich darauf ein, jederzeit zu bremsen und halten Sie – insbesondere auf der Autobahn – mehr Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen. Um Wildtiere frühzeitig zu erkennen, achten Sie auf funkelnde Augenpaare am Fahrbahnrand.2) Hupen statt Fernlicht
Gerade in der Dämmerung sowie nachts ist mit erhöhter Wildwechselgefahr zu rechnen. Instinktiv schalten viele Autofahrer das Fernlicht ein, um das Wild von der Straße zu vertreiben. Doch die plötzliche Helligkeit blendet die Tiere, die dadurch die Orientierung verlieren und stehen bleiben. Das heranfahrende Auto erkennen sie so nicht als potenzielle Bedrohung. Stattdessen sollten Sie die Hupe betätigen, um das Tier so zu verschrecken.3) Nachfolgendes Wild beachten
Tiere, wie Rehe, leben in Rudeln, daher ist es nicht ungewöhnlich, wenn dem ersten Tier mehrere folgen. Fahren Sie daher auch vorsichtig und behutsam weiter, nachdem das Reh die Straße überquert hat.4) Nicht ausweichen
Springt Ihnen ein Reh oder anderes Wildtier direkt vor das Auto, sodass ein Zusammenprall unausweichlich ist, sollten Sie unter keinen Umständen versuchen, auszuweichen. Die plötzliche Lenkbewegung kann zu unkontrollierbarem Fahrverhalten und einer akuten Gefährdung des Gegenverkehrs mit noch verheerenderen Folgen führen.Was tun nach einem Wildunfall?
Grundsätzlich besteht bei einem Wildunfall Meldepflicht. Verständigen Sie daher in jedem Fall die Polizei. Wer den Unfall nicht meldet oder das angefahrene Tier mitnimmt, macht sich strafbar. Für Schäden am Fahrzeug kommt die Autoversicherung auf, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Gegenüber der Vollkaskoversicherung erfolgt bei Regulierung über die Teilkaskoversicherung keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Allerdings greift die Versicherung in der Regel nur bei Haarwild, z. B. Rehe, Füchse oder Wildschweine.02.10.2023
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