Auszahlung der Baufinanzierung: Die Voraussetzungen

So gelingt die Auszahlung
Ob Immobilienkauf oder Neubau – damit die Auszahlung Ihrer Baufinanzierung erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erst im Anschluss erhalten Sie das Geld von Ihrer Bank. So muss in jedem Fall der Eintrag ins Grundbuch bereits erfolgt sein. Bauen Sie gemeinsam mit einem Bauunternehmen, genügt eine Auflassungsvormerkung. Dank dieser Absicherung sind Sie als Käufer bereits vorgemerkt – bis Sie als rechtmäßiger Eigentümer des Gebäudes gelten.Hausbau vs. Immobilienkauf: Das müssen Sie beachten
Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und warten nun auf die Auszahlung Ihrer Baufinanzierung? Ist der Kaufvertrag unterschrieben, muss neben dem Grundbucheintrag auch eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung an die Bank erfolgen. Diese wird notariell ausgestellt. Ebenso benötigt Ihre Bank eine Kopie des Kaufvertrags mitsamt Kontakt- und Bankdaten des Verkäufers, damit die Baukredit-Auszahlung für Ihren Hauskauf durchgeführt werden kann. Denn die gesamte Darlehenssumme wird anschließend direkt an den Verkäufer überwiesen. Alternativ ist das auch über ein Notaranderkonto möglich.Möchten Sie Ihr zukünftiges Eigenheim mit einem Bauunternehmen bauen, erfolgt die Auszahlung Ihrer Baufinanzierung in einzelnen Teilbeträgen. Wann welche Raten gezahlt werden, ist in der Makler- und Bauträgerverordnung (kurz: MaBV) festgelegt. Gemäß dieser findet die erste Überweisung statt, sobald die Erdarbeiten Ihres Hausbaus gestartet wurden. Auch alle weiteren Zahlungen werden erst nach den jeweils erbrachten Leistungen des Bauträgers übermittelt.
Wie Sie die bereitstellungsfreie Zeit richtig nutzen
Empfehlenswert ist es, bei Ihrer Baufinanzierung auf eine möglichst ausgedehnte, bereitstellungsfreie Zeit zu achten. In diesem Zeitraum können Sie während Ihrem Hausbau zinsfrei auf Ihr Darlehen zugreifen. Hier können Sie also bares Geld sparen! Denn ist diese Frist verstrichen, werden bei Ihrer Bank monatliche Bereitstellungszinsen fällig. Während viele Anbieter die bereitstellungsfreie Zeit nur für sechs Monate ermöglichen, können Sie diese vereinzelt auch auf ein ganzes Jahr ausdehnen. Nehmen Sie sich daher ruhig Zeit für einen gründlichen Angebotsvergleich.23.03.2023
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