Bauen im Winter: Schutz der Baustelle ist wichtig

Je nachdem, wie weit der Bau bereits fortgeschritten ist, empfiehlt der VPB-Experte unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Stehen Keller und das Erdgeschoss und das Dach fehlt noch, sollten die Bauherren zwei Dinge erledigen: Zum einen den offenen Kellertreppenausschnitt in der Kellerdecke durchtrittssicher abdecken - dies schon aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen - und mit Folie überspannen, zum anderen die Mauerkronen abdecken. „Wenn Regen und Schmelzwasser in den Keller laufen und dort wochenlang stehen, ist das später der beste Nährboden für Schimmel. Deshalb Keller trockenlegen, Wasser und Schnee mit Eimern und Schaufeln entfernen und dann den Kellerabgang abdichten.“
Regenwasser und Schnee dringen aber nicht nur über den Kellerausschnitt ein, sondern sickern auch durch Kellerschächte und Deckendurchbrüche, die die Rohbauer für Wasser- und Heizungsrohre ausgespart haben. Auch diese Löcher sollten alle durchtrittsicher abgedeckt und gegen Wassereintritt geschützt werden. Ebenso wichtig ist der Schutz der offenen Mauerkronen. Dringt dort über Wochen Wasser ein, laufen die Steine voll. Gefriert dann das Wasser im Stein, dehnt es sich aus und zerstört den Stein. Verhindern lässt sich das nur, wenn die Mauerkronen und Brüstungen mit Folie sicher abgedeckt sind.
Wird das Haus bereits von einem Dach geschützt, sollten Bauherren prüfen, ob alle Dachöffnungen dicht sind. Falls nicht: Offene Fensterlöcher mit Folie sichern, rät Ellinger. Ist das Dach bereits gedeckt, sind meist auch schon Regenrinnen und Fallrohre montiert: „In diesem Fall sollten die Bauherren schauen, wohin die Fallrohre entwässern. Auf gar keinen Fall darf das Wasser einfach neben der Hauswand ins Erdreich sickern. Wasser muss immer weg vom Haus“, erklärt Ellinger und empfiehlt: „Am unteren Ende des Fallrohres ein Kunststoffrohr aufstecken und das Regenwasser ins Gelände umleiten - möglichst weit vom Haus!“ Kunststoffrohre oder spezielle Fallrohrschläuche aus Folie gibt es in passender Größe für wenige Euro im Fachhandel.
Wenn die Arbeiten im Hausinneren auch in der Frostperiode weitergeführt werden sollen, ist es wichtig, frühzeitig dafür zu sorgen, dass das Gebäude nicht zu sehr auskühlt oder gar durchfriert. Hier rät Experte Ellinger: „Ist das der Fall, muss ein enormer Energieaufwand betrieben werden, um die durchgefrorenen Bauteile wieder auf Temperatur zu bringen. Das Gebäude muss dabei auf knapp über 5°C temperiert werden. Da warme Luft nach oben steigt, ist es wichtig, in allen Geschossen zu heizen. Dazu eignen sich mobile elektrische Heizgebläse, die man mieten kann. Achtung: Eine solche Maßnahme ist erst dann sinnvoll, wenn die Dachkonstruktion komplett gedämmt und zum Innenraum dampfkonvektionsdicht abgedeckt ist. Sie ist auch nicht billig! Wer sich diese Kosten sparen will, sollte dem Bau unbedingt eine Austrocknungs- und Winterpause gönnen. Allerdings gilt es abzuwägen, ob die Zahlungen für die Miete der bestehenden Wohnung nicht vielleicht höher sind als die Stromkosten für die Erwärmung des Hauses.“
Das besondere Augenmerk der angehenden Hausbesitzer, so VPB-Bauherrenberater Ellinger, sollte auch den bereits verlegten Wasser- und Heizungsrohren im Haus gelten. Sind sie gefüllt und die Heizung noch nicht eingeschaltet, drohen Frostschäden. Die werden richtig teuer, denn wenn Rohre platzen, müssen zur Reparatur in der Regel Bauteile geöffnet werden. Mit dem verantwortlichen Unternehmer und dessen Versicherung wird dann über so etwas lange herumgestritten. Der VPB-Sachverständige rät deshalb: „Entweder das Haus heizen oder die wasserführenden Rohre wieder entleeren.“
Schützen sollten sie übrigens auch Material, das auf der Baustelle lagert. Liegen Zementsäcke, Mauersteine, Holz oder Dämmstoffe im Nassen, sind sie schnell nicht mehr viel wert. Dies fotografisch zu dokumentieren rät VPB-Sachverständiger Ellinger ebenso wie auch zur Sicherung der Baustelle: gegen unbefugte Dritte, leichtsinnige Neugierige und kriminelle Langfinger. „Ein solider Bauzaun mit Kette und Schloss hält ungebetene Gäste fern.“
14.02.2023
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