Nicht vom Ende der Baukindergeldförderung drängen lassen!
Denn die Abnahme bedeutet nicht nur die Übergabe des Hauses an die Bauherren, sondern auch die Billigung des Zustands des Bauwerks durch die Bauherrschaft. Neben dem Vertragsschluss am Anfang ist die Abnahme damit der rechtlich wichtigste Punkt während der Bauprojektabwicklung. „Die Gefahr eines zufälligen Untergangs des Werks geht auf die Bauherren über. Sie haben nun die Beweislast für Mängel und nach Übergabe einer prüffähigen Schlussrechnung wird auch der Werklohn fällig. Behalten sich private Bauherren bei Abnahme zudem nicht ihre Gewährleistungsrechte an ihnen bekannten Mängeln vor, verlieren sie einen Teil ihrer Mängelansprüche an diesen Mängeln. Vor allem eine Nachbesserung, also die Beseitigung des Mangels durch den Bauunternehmer auf dessen Kosten, können sie dann nicht mehr verlangen. Außerdem verfallen verwirkte Vertragsstrafen, wenn sie nicht bei Abnahme vorbehalten worden sind. Und das sind nur die schwerwiegenderen Folgen und Risiken einer überhasteten Abnahme“, erklärt Freitag.
Wie sie am besten vorbereitet und durchgeführt wird, erläutert der VPB-Ratgeber "Vorsicht bei der Bauabnahme", der gratis unter https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Bauabnahme.pdf verfügbar ist.
Wichtig: Die Abnahme bedeutet noch lange nicht, dass der von der Förderbank KfW verlangte Einzug erfolgt ist. Einzug im Sinne der Förderung bedeutet, dass alle förderrelevanten Personen im Haus auch polizeilich gemeldet sein müssen — und das setzt melderechtlich voraus, dass sie alle tatsächlich dort wohnen. Grob gesagt ist der Wohnort dort, wo die eigene Zahnbürste steht. Es nützt also nichts, ein unzureichend fertiggestelltes Gebäude abzunehmen, in dem man gar nicht wohnen kann – beispielsweise wegen einer noch nicht funktionsfähigen Heizung. Rechtsanwalt Holger Freitag rät daher: „So schwer es auch fällt: eine überhastete Abnahme birgt einfach zu große Risiken und ist auch noch keine Garantie für die Erfüllung der Förderbedingungen in letzter Minute, sondern bestenfalls ein erster Schritt dazu. Fragen Sie immer erst ihren unabhängigen Bausachverständigen, ob eine Abnahme des Hauses denkbar erscheint.“
20.12.2022
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