VWE fordert Pflichtversicherung bei Elementarschäden
Staat oder privat
Die staatlichen Soforthilfen für die betroffene Bevölkerung sind eine notwendige Reaktion. Der Verband Wohneigentum (VWE) fordert seit Jahren eine systematische Vorsorge mit Rechtsanspruch der Betroffenen. Ob dies ein staatlicher Fonds sein muss, gespeist aus Steuergeldern, scheint zweifelhaft. Manfred Jost, Präsident des VWE plädiert für bezahlbare Selbstvorsorge und fordert nachdrücklich eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: „Es ist im besonderen Interesse der selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, dass es einen bezahlbaren Versicherungsschutz gibt. Es kann nicht angehen, dass Menschen nach einer solchen unverschuldeten Naturkatastrophe vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Das jetzige Versicherungssystem auf Freiwilligkeit empfinden wir als ungerecht und unzureichend.“Der Staat müsse einen entsprechenden Rahmen setzen und sich im Übrigen statt Spender „je nach Kassenlage“ auf die Wiederherstellung der Infrastruktur konzentrieren.
Freiwillige Versicherung unzureichend
Nicht einmal jeder Zweite ist ausreichend versichert. Da die Versicherer ein „Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko, Rückstau und Starkregen" (ZÜRS Geo) entwickelt haben, sind die Prämien unter Umständen sehr hoch oder Interessierte finden keinen Versicherer. Und im wiederholten Schadensfall droht der Ausschluss aus der Versicherung. „Dies ist für uns ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwingt“, so Jost. Andererseits sind aber eben rund 45 Prozent der Immobilien durch eine Elementarschaden-Versicherung geschützt. Wenn dann alle Geschädigten bei Großereignissen staatliche Unterstützung erhalten, nimmt die Bereitschaft ab, künftig noch Prämien zu zahlen.Solidarische Pflichtversicherung gefordert
VWE-Präsident Manfred Jost fordert die Einführung der Versicherungspflicht im Bereich der Elementarschadenversicherung. „Nur eine bundesweite solidarische Pflichtversicherung kann selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern zu einem bezahlbaren Versicherungsschutz verhelfen“, ist Jost überzeugt. Dabei ist die fragwürdige Zonierung zu überdenken, denn unabhängig von klassischen Gefährdungsgebieten können Stürme, Hagel oder Starkregen überall auftreten.Die Idee einer solidarischen Versicherungspflicht ist nicht neu, Vergleichbares galt in früheren Jahrzehnten für die Feuerversicherung und gilt noch heute unbeanstandet für die Kfz-Versicherung: Dabei ist der Mindestschutz gesetzlich definiert, der Verbraucher sucht sich den Versicherer aus und der Versicherer muss jeden nehmen.
12.08.2021
Hausbaunews
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