VPB: Abnahme nicht übereilt erklären

Laien sind deshalb gut beraten, wenn sie ihr Bauvorhaben von Beginn an von einem eigenen unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen. Sie wissen dann zur Abnahme, welche Mängel während der Bauzeit aufgetreten sind und bei der Baufirma beanstandet wurden. In solchen Fällen ist es meist kein Problem, beim Abnahmetermin mit dem Bauunternehmer die noch nicht beseitigten Mängel zu benennen, angemessene Fristen zur Nachbesserung zu setzen und Restwerklohn in zutreffender Höhe einzubehalten, sofern der Zustand des Bauwerks nicht womöglich zur Abnahmeverweigerung berechtigt. In jedem Fall sollten Bauherren auf einem Abnahmetermin auf der Baustelle bestehen und die Abnahme nicht einfach schriftlich erklären.
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