Inhalt der Baubeschreibung gesetzlich geregelt
Ferner muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten. Mehr dazu im VPB-Ratgeber „Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau“. Er kann kostenlos unter https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Neues-Bauvertragsrecht-Baubeschreibung.pdf heruntergeladen werden.
10.09.2020
Hausbaunews
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