Leitfaden Mietrecht für Bauherren

Über 80 Prozent der deutschen Wohnungen werden von privaten Kleinvermietern und Selbstnutzern gestellt, nicht von großen kommerziellen Wohnungsbaufirmen. „Diese privaten Bauherren sichern mit jeweils wenigen einzelnen Wohnungen den Grundstock des bundesdeutschen Wohnungsmarktes.
VPB stellt aktualisierten „Leitfaden Mietrecht für Bauherren“ vor. Foto: pixabay.com
VPB stellt aktualisierten „Leitfaden Mietrecht für Bauherren“ vor. Foto: pixabay.com
Weil es für Spareinlagen kaum Zinsen gibt, ist das für sie eine der wenigen sinnvollen Möglichkeiten, sich gegen Armut im Alter zu schützen“, erläutert Dipl.-Ing. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Parallel wird gerade in den Ballungsräumen neuer Wohnraum händeringend gesucht, so dass alle privaten Bauherren, die in vermietbaren Wohnraum, investieren – und sei es nur eine einzige zusätzliche Wohnung – einen hilfreichen und dringend erhofften Beitrag leisten.“

Angesichts von Mietpreisbremsen und immer höheren technischen Anforderungen bei Neubauten und der Sanierung im Bestand, fühlt sich die Bauherrengruppe der Kleinvermieter allerdings zunehmend verunsichert. Viele fragen sich, ob sich das Vermieten überhaupt noch lohnt. Es kann sich lohnen, wenn Vermieter gut informiert sind und wissen, worauf sie achten müssen. Dazu hat der VPB den Leitfaden „Mietrecht für Bauherren – Der Einstieg in die Vermietung“ herausgegeben, der nun in der zweiten, aufgrund gesetzlicher Änderungen aktualisierten Auflage vorliegt.

Eine sinnvolle Investition ist beispielsweise die Einlieger- oder Zweitwohnung im Eigenheim. Im Alter hilft die Mieteinnahme, die eigene Rente aufzubessern. Vielleicht wird der Wohnraum auch dringend für einen Betreuer gebraucht, der sich in späteren Jahren um die gebrechlichen Hausbesitzer kümmert. Vorübergehend schätzen auch heranwachsende Kinder die eigene, abgeschlossene „Bude“. Im Falle einer Scheidung kann die Mieteinnahme aus der Zweitwohnung helfen, dem alleinerziehenden Elternteil mit Kindern das Dach über dem Kopf zu erhalten. Alles gute Gründe, um schon von Beginn an eine zweite Wohnung im eigenen Haus vorzusehen.

Auch die Investition in eine separate Eigentumswohnung kann sich lohnen, zunächst etwa als Wohnung für die eigenen Kinder am auswärtigen Studienort, später als Mietobjekt. Ob sich das rechnet, hängt maßgeblich vom Zustand der Anlage und des Gemeinschaftseigentums ab. Ältere Wohnhäuser müssen oft grundlegend saniert werden. Käufer zahlen die Behebung des Sanierungsstaus also mit. Auch wer ein Objekt im Neubau kauft, muss bei der Abnahme neben dem Sondereigentum vor allem das Gemeinschaftseigentum kritisch prüfen lassen, sonst entwickeln sich unentdeckte Mängel später zu teuren Schäden. Und die reduzieren die erhofften Mieteinnahmen mitunter erheblich.

Damit die Vermietung auf Dauer kein Ärgernis oder Zuschussgeschäft wird, müssen Hausbesitzer bereits bei Abschluss des Mietvertrags einiges beachten. Der VPB-Leitfaden „Mietrecht für Bauherren – Der Einstieg in die Vermietung“ handelt die für die Vermietung relevanten Punkte nacheinander ab, vom Mietvertrag über die Höhe der Miete, die Betriebskosten, die Frage der Schönheits- und nötigen Kleinreparaturen bis hin zur Mietsicherheit.

Auch wer nur für eine bestimmte Zeit befristet oder möbliert vermieten möchte, der muss Gesetze beachten, sonst wird er seine Mieter unter Umständen lange nicht mehr los. Interessierte können den VPB-Leitfaden „Mietrecht für Bauherren – Der Einstieg in die Vermietung“ über den VPB-Shop beziehen unter https://vpb.de/leitfaden-mietrecht.html. Der Leitfaden kostet fünf Euro (für VPB-Mitglieder 2,50 Euro) plus zwei Euro Versand.

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)

06.09.2020

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