Das prüfen Banken vor der Finanzierung
Anschließend ermittelt die Bausparkasse den Wert der Immobilie. „Die sogenannte Beleihungsprüfung für einen Immobilienkredit erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach bestimmten rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise der Beleihungswertermittlungsverordnung“, erklärt Oberländer. „Es sieht unter anderem die Sicherung des Darlehens durch eine Grundschuld vor und macht Vorgaben für die Berechnung des Beleihungswertes.“
Der Beleihungswert gibt den Wert einer Immobilie an. Von ihm hängt ab, welcher Kaufpreis künftig erzielbar ist, etwa bei einem Verkauf der Immobilie. Basis für die Berechnung des Beleihungswertes sind die Beleihungsunterlagen. Dazu gehören der Grundbuchauszug, die Flurkarte, Baupläne des Hauses sowie Einkommensnachweise der Darlehensnehmer. Bei einem Immobilienkauf muss zudem ein Kaufvertrag vorgelegt werden, bei einer Versteigerung eine Versteigerungsakte. Der Beleihungswert darf den Verkehrs- bzw. Marktwert der Immobilie nicht überschreiten. Oberländer erklärt: „Der Verkehrs- oder Marktwert spiegelt den Preis der Immobilie wider, der zu dem Zeitpunkt zu erzielen wäre, an dem der Wert ermittelt wurde.“
Während Banken und Sparkassen als Sicherheit für ein Baufinanzierungsdarlehen oftmals ein Grundpfandrecht verlangt, das im Grundbuch an erster Stelle eingetragen ist, vergeben Bausparkassen auch nachrangige Darlehen.
02.08.2020
Hausbaunews
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