Kaufvertrag - Baulexikon Begriffsdefinition


Kaufvertrag

Der Abschluß des Kaufvertrags für ein Grundstück, ein Haus oder beides ist einer der wichtigsten Schritte für den Bauherrn. Nach der Unterschrift sind vertragliche Vereinbarungen nicht mehr rückgängig zu machen. Deshalb muss der Inhalt gründlich geprüft werden, zumal der Vertrag den Bauherrn über Jahre hinweg finanziell bindet. Bei Immobilienverträgen muss von gesetzlicher Seite ein Notar hinzugezogen werden, der als unabhängige Instanz sowohl zum Schutz des Käufers als auch des Verkäufers tätig wird. Der Kaufvertrag muss zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:
  • Die Grundstücksbeschreibung ist eine Auflistung von Lage, Größe, Bebauung und der im Grundbuch eingetragenen Belastungen und ihrer Übernahme oder Anrechnung auf den Kaufpreis.
  • Zum Kaufpreis gehört die genaue Festlegung über Höhe, Termine und Modalitäten der Zahlungen. Achtung: Bei noch nicht fertiggestelltem Wohnraum ist unbedingt ein Festpreis zu vereinbaren! Bei Nichteinhaltung droht eine Konventionalstrafe. Beim Festpreis ist darauf zu achten, dass alle Kosten einbezogen sind: Grundbuch- und Notargebühren, Kredite und Versicherungen aus der Bauzeit, Hausanschlüsse, Außenanlagen, Vermessungsarbeiten sowie Grundstückserschließung. Die Versicherung des Bauträgers über eine bereits erteilte Baugenehmigung wird schriftlich fixiert.
  • Die Nutzungs- und Lastenübergabe beinhaltet die genaue Festlegung des Zeitpunktes, an dem die Nutzung und die Lasten des Grundstücks auf den Käufer übergehen. Bei noch nicht fertiggestellten Gebäuden ist dies meistens der Einzugstermin. Wichtig ist die genaue Definition des Begriffs "bezugsfertig".
  • Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um eine Vereinbarung darüber, dass im Falle des Zahlungsverzugs der Verkäufer die sofortige Zwangsvollstreckung beantragen und die ausstehende Summe pfänden lassen kann.

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