heißt ein Jurist, der bestimmte Rechtshandlungen vornehmen darf. Er ist in einem staatlichen Notariat angestellt oder freiberuflich tätig. Bei Immobiliengeschäften berät er beide Parteien. Der Notar verpflichtet sich, Käufer und Verkäufer über die rechtliche Tragweite des Geschäftes zu belehren. Folgende Aufgaben erfüllt er bei der Abwicklung des Immobiliengeschäfts im einzelnen:
Beglaubigung des Grundstücksgeschäfts.
Überprüfung der Grundbucheintragung vor Vertragsunterzeichnung.
Eindeutige Formulierung der Wünsche von Käufer und Verkäufer.
Wörtliches Vortragen des Vertrags beim Unterzeichnungstermin und kostenlose Beantwortung alle anfallenden Fragen zur:
Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Käufer und Verkäufer
Benachrichtigung des Finanzamts zur Berechnung der Grunderwerbssteuer
Beantragung der Eigentumsbeschreibung beim Grundbuchamt sowie
Übergabe der Kaufsumme an den Verkäufer und des Grundbuchauszugs an den Käufer.
Der Geschäftswert der Immobilie oder des Grundstücks bestimmt die Notargebühren einheitlich.