Grundbuch - Baulexikon Begriffsdefinition


Grundbuch

nennt sich das Verzeichnis, in dem alle Grundstücke erfaßt sind. Das Grundbuch dient der Ermittlung und Feststellung des einzelnen Grundstücks. Es sichert dem Besitzer das Eigentum am Grundstück und zeigt sämtliche Grundstücksbelastungen auf.

Für jedes Grundstück gibt es im Grundbuch ein gesondertes Blatt, das aus mehreren Seiten besteht und sich in fünf Teile gliedert:
  • Die Aufschrift benennt das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchbandes und -blattes.
  • Das Bestandsverzeichnis gibt einen Überblick über den Grundstücksbestand.
  • Abteilung I vermerkt sämtliche Eigentümer namentlich.
  • Abteilung II beinhaltet sämtliche Grundstücksbelastungen, außer der zu Abteilung III gehörenden Grundpfandrechte wie Vorkaufs-, Erbbau-, Dauerwohn- und Nutzungsrechte sowie Reallasten.
  • Abteilung III umfaßt Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.
Beim Kauf eines Grundstücks wird der Besitz erst mit dem Eintrag ins Grundbuch rechtsgültig.

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