Fertigbauweise bietet Bauherren Variabilität

Eingeschossiges Bauen: Barrierefreiheit und offene Wohnkonzepte
Ein eingeschossiges Haus, auch bekannt als Bungalow, schafft beste Voraussetzungen für ein barrierefreies Wohnumfeld, da alle Wohnräume auf einer Ebene liegen. Dies bietet nicht nur für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und älteren Personen Vorteile, sondern auch Familien mit Kindern profitieren von dieser Wohnsituation. „Der Bungalow ist oft erste Wahl für diejenigen, die langfristig planen und Wert auf ein altersgerechtes Zuhause legen“, so Hannott.Bungalows ermöglichen großzügige offene Wohnkonzepte mit fließenden Übergängen zwischen dem Innen- und Außenbereich. Fensterfronten und direkte Zugänge zum Garten schaffen ein lichtdurchflutetes, modernes Wohngefühl. Zu beachten ist jedoch, dass ein eingeschossiges Haus eine größere Grundstücksfläche benötigt, um dieselbe Wohnfläche wie ein zweigeschossiges Haus zu bieten. Dabei sind die Breite sowie die Tiefe des Bauplatzes entscheidend – ein kurzes oder schmal geschnittenes Grundstück ist daher allenfalls für einen kompakten Bungalow für ein bis zwei Personen geeignet. Auch die Ausrichtung von Haus und Grundstück spielt eine wichtige Rolle für die Lichtverhältnisse und die solaren Wärmeeinträge. Zudem sollte auf den Abstand zur Nachbarbebauung geachtet werden, um ausreichend Platz für Terrassen und den Außenbereich zu gewährleisten.

Zweigeschossiges Bauen: Mehr Wohnfläche auf weniger Grundstück
In Neubaugebieten mit begrenzten Grundstücksgrößen profitieren Baufamilien von einem Haus mit zwei Stockwerken, sei es mit zwei Vollgeschossen oder 1,5-geschossig. „Mit zwei Etagen lässt sich auf kleinerer Grundfläche deutlich mehr Wohnraum schaffen. Ein Vorteil, der besonders in Städten und Ballungsgebieten entscheidend sein kann“, so Achim Hannott. Die zweigeschossige Bauweise bietet außerdem eine klare Trennung zwischen Wohn- und Rückzugsbereichen: Während das Erdgeschoss meist für das gemeinschaftliche Leben genutzt wird, befinden sich die Schlafzimmer im oberen Stockwerk. Diese Aufteilung sorgt besonders bei größeren Familien für mehr Ruhe und Privatsphäre. Je nach Grundstück kann auch ein Keller als zusätzliches Stockwerk dienen und ein Obergeschoss entbehrlich machen, zum Beispiel bei Bauplätzen in Hanglage.Bauvorschriften beachten
In vielen Bebauungsplänen ist die maximale Gebäudehöhe festgelegt, wodurch ein zweigeschossiges Haus unter Umständen nicht überall realisierbar ist. Gleichzeitig kann es sein, dass die eingeschossige Bauweise in Wohngebieten nicht zulässig ist. Auch die Vorgaben für die Nachbargrundstücke sollten beachtet werden. Ein Bungalow sollte idealerweise nicht zwischen zwei opulenten Häusern gebaut werden. „Bauherren sollten sich daher frühzeitig über die örtlichen Vorgaben informieren und gemeinsam mit ihrem Fertighausanbieter eine Lösung entwickeln, die ihren Wünschen und den baurechtlichen Anforderungen entspricht“, empfiehlt der BDF-Geschäftsführer.21.05.2025
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