Mini-Blockheizrkaftwerk - Infos zum Zuschussantrag und Kostenersparnis

Die Blockheizkraftwerke gelten als sehr effektiv, weil die Abwärme der Stromerzeugung genutzt wird und diese Technologie erhält hohe Zuschüsse. Es stehen zahlreiche Förderangebote zur Auswahl. Einige Stromversorger zahlen Zuschüsse in drei- bis vierstelliger Höhe für Kunden, die ein Mini-Blockheizkraftwerk installieren wollen.
Zum Beispiel zahlt E.ON einen Zuschuss von 1000 Euro aus seinem Förderprogramm und bei der Gelsenwasser AG sind es 500 Euro. Vor Ort bieten regionale Versorger ebenfalls entsprechende Förderprogramme an. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt Zuschüsse für Anlagen bis 50 Kilowatt Leistung. Die Förderung ist zwischen 0 bis 50 KW entsprechend gestaffelt worden.

Staatliche Förderung gestaffelt

Der Zuschuss beläuft sich bei Mini-Blockheizkraftwerken von 0 bis 4 KW Leistung auf 1550 Euro pro Kilowattstunde und sind zusammen 6200 Euro. Bei Kraftwerken mit 5 bis 6 KW werden 775 Euro pro KW gezahlt und bei 7 bis 12 KW gibt es weitere 250 Euro pro KW zur Grundsumme dazu. Wenn sich die Leistung auf 13 bis 25 KW beläuft, erhalten Käufer einen Zuschuss von zusätzlichen 125 Euro je Kilowattstunde und weitere 50 Euro je Kilowattstunde für Kraftwerke deren Leistungsspektrum sich auf 26 bis 50 KW beläuft.

Zum Beispiel beläuft sich die Gesamtförderung bei einem Blockheizkraftwerk mit 14 Kilowatt Leistung auf 9500 Euro aber nur wenn die Jahreslaufleistung mindestens 5000 Stunden beträgt. Bei einer niedrigeren Jahreslaufleistung sinkt die Fördersumme entsprechend. Bei 4000 Kilowattstunden sind es nur 80 Prozent und bei 2500 Stunden bleiben 50 Prozent des Förderbetrags. Zur Basisförderung können BHKW-Besitzer eine Bonusförderung für sehr schadstoffarme Anlagen erhalten.

Die folgende Bonusförderung wird geboten:

- 0 bis 12 KW - 100 Euro je Kilowattstunde
- 13 bis 50 KW - 50 Euro je Kilowattstunde

Die Jahreslaufleistung muss bei mindestens 5000 Stunden liegen, um eine Bonusförderung erhalten zu können. Eine Kombination der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Einspeisung des mit einem BHKW erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz wird über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit 5,11 Cent pro Kilowatt vergütet. Eine Rückerstattung der Energiesteuer auf den Brennstoff wird zusätzlich gewährt. Bei leichten Heizöl sind es 6,135 Cent pro Liter und 5,5 Cent pro Kilowattstunde bei Erdgas.

Die Förderung gilt zehn Jahre lang und zwar ab dem Zeitpunkt, wo das Mini-Blockheizkraftwerk eingeschaltet wurde. Empfehlenswert ist außerdem das Förderprogramm "Wohnraum modernisieren", welches die KfW-Förderbank bietet. Da das kleine Kraftwerk selbst Wärme produziert ist man unabhängiger von den Preisanstiegen der Energieversorger. Bei Kombination mehrere Förderprogramme erhalten Wohnungseigentümer und Hausbesitzer beachtliche Zuschüsse mit denen die Anschaffungskosten für ein Mini-Blockheizkraftwerk erheblich reduziert werden können.

Quelle: e.r.

19.10.2011

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