Stromanbieter informieren unzureichend über Preiserhöhungen

Wenn der Strompreis steigt, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es allerdings, wenn Stromversorger ihre Kostensteigerungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Preiserhöhungsschreiben an die Kunden verschleiern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat 61 Schreiben von 31 Anbietern ausgewertet. Das Ergebnis: Viele Anbieter informieren intransparent, fehlerhaft, halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder legen diese verbraucherunfreundlich aus. Die „kreativsten“ Betreffzeilen stellen wir im Internet vor.
Alle Jahre wieder landen Preiserhöhungsschreiben von Stromanbietern in den Briefkästen oder im Posteingang vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ist gesetzlich geregelt: Versorger müssen rechtzeitig (sechs Wochen vorher), transparent und verständlich über Preiserhöhungen informieren. Auch der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht darf nicht fehlen: Verbraucher können bei steigenden Preisen den Liefervertrag fristlos kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
 

NICHT TRANSPARENT, NICHT VERSTÄNDLICH

Nach etlichen Verbraucherbeschwerden analysierten wir die Mitteilungsschreiben von 31 Stromanbietern in Baden-Württemberg auf ihre Transparenz, Verständlichkeit und gesetzliche Konformität. Doch schon ein ordentliches Datum stellt manche Energieversorger vor Probleme. Drei Energieversorger gaben lediglich einen Monat an wie „November 2018“ – das reicht jedoch nicht aus.

Ist die Preiserhöhung in den Schreiben überhaupt erkennbar? Klar kommuniziert kein Anbieter im Betreff, dass die Preise steigen. In 22 Schreiben war immerhin von „Strompreis 2019“ oder „Preisanpassung“ die Rede. Drei Betreffzeilen waren fragwürdig wie „Preisanpassung beim Ökostrom – Weihnachtsaktion“. Drei Betreffzeilen waren absolut nicht in Ordnung: „Experten Energie – Saubere Energie zum fairen Preis“ oder „Wichtige Vertragsinformation und ein spannendes, neues Angebot für Sie!“. Zwei Anbieter versteckten die Erhöhung in einem dreizeiligen Betreff, ein Anbieter verzichtete gleich ganz auf den Betreff.

Im Fließtext hielt es kein Stromversorger für nötig, im ersten Absatz auf den eigentlichen Kern des Schreibens hinzuweisen. Die Preiserhöhung fand sich meist erst in der Mitte des Schreibens, im letzten Absatz, auf der Rückseite oder gar in der Anlage. Gerne versteckten Anbieter die Preise im Fließtext, so dass sie schlecht vergleichbar waren. Nur wenige Versorger stellten alte und neue Preise grafisch gut erkennbar gegenüber.
 

FALSCHE ANGABEN BEIM SONDERKÜNDIGUNGSRECHT

Das Sonderkündigungsrecht erwähnten nur vier Anbieter ordentlich auf der ersten Seite. Drei Anbieter verschleierten es, einer ließ es gleich ganz weg, womit seine Erhöhung unwirksam war. Fünf Versorger machten rechtlich falsche oder irreführende Angaben. Drei Versorger versteckten den Hinweis im Fließtext, vier in der Fußnote in kleiner Schrift.
 

BEGRÜNDUNG VORHANDEN, ABER WAHR?

Stromanbieter müssen Preiserhöhungen begründen. Viele Anbieter nutzten die steigenden staatlich indizierten Preisanteile des Bruttostrompreises, um teils massive Preissteigerungen zu kaschieren. Auch führten viele Versorger steigende Netzentgelte in ihrer Begründung an – dabei sanken diese um rund fünf Prozent beim größten Netzanbieter in Baden-Württemberg, der Netze BW GmbH.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

18.06.2019

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