Das A und O des Bauvorhabens
1. Vollständigkeit
Die Baubeschreibung enthält allgemeine Hinweise zum geplanten Hausbau sowie Regelungen zu Haftungsausschlüssen und Bedingungen für Planungsänderungen. Aber auch Arbeiten im Außen- und Innenbereich und nicht sichtbare Elemente wie Wärme- und Schalldämmung werden aufgeführt. Hier ist Vorsicht geboten. „Hausbauer sollten darauf achten, dass die Baubeschreibung korrekt und umfassend alle Baumaßnahmen enthält“, informiert Haustein. Daher sollte die Suche vor allem den fehlenden Details gewidmet werden. Haustein rät: „Die wirklichen Mehrkosten finden sich meist in den Lücken der Beschreibung. Immobilienkäufer sollten hier immer nachhaken. So können nicht nur Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden, sondern auch eventuelle Zusatzkosten.“2. Aus Liebe zum Detail
Grundsätzlich gilt: Je detaillierter die Baubeschreibung, desto besser. Will der Bauherr beispielsweise den Vorgarten anlegen, muss genau festgehalten werden, ob es eine befestigte oder begrünte Fläche gibt, ob ein Gartenweg existiert, ob Treppenstufen zum Hauseingang führen oder ob eine Beleuchtung vorhanden ist. „Auch hier ist eine genaue Beschreibung der verwendeten Produkte und Materialien, möglichst mit Typbezeichnungen, ratsam“, empfiehlt Haustein. Ebenfalls sollte der vollständige Bauablauf skizziert sowie Hersteller und Subunternehmen benannt werden.3. Beschönigende, irreführende Formulierungen
Einige Formulierungen oder Umschreibungen in der Baubeschreibung beinhalten Spielräume für das ausführende Unternehmen. So können einfachere und preisgünstigere Ausführungen gewählt werden, die aber zum Normalpreis verrechnet werden. „Eine Formulierung wie ,Ausführung nach DIN‘ klingt erstmal gut, ist aber tatsächlich eine Mindestanforderung, die ohnehin nicht unterschritten werden darf“, erklärt Haustein.4. Fachliche Prüfung
Um nicht gleich nach dem Hausbau oder -kauf von billigen Materialien oder unerwünschten Zusatzkosten überrascht zu werden, lohnt es sich, einen Fachmann zurate zu ziehen. Dieser erkennt auf einen Blick, ob Baubeschreibungen beschönigende Formulierungen oder unvollständige Inhalte enthalten. Extra-Tipp von Haustein: „Beim Bau mit einer Projektentwicklungsfirma oder einem Bauträger eignet sich ein Architekt als Baubegleiter, der auch während der Bauphase hilft, die Interessen der Bauherren zu vertreten.“11.04.2018
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