Bundesrat für mehr Solarstrom

Statt neue Marktbarrieren für den Ausbau der Photovoltaik zu schaffen, sollen bestehende abgebaut und ihr Ausbautempo verdoppelt werden. So lassen sich die Ergebnisse der heutigen Beschlüsse des Bundesrates zusammenfassen. Die Länderkammer forderte den Bundestag mit jeweils klaren Mehrheiten auf, einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) entsprechend zu überarbeiten.
Bundesrat für mehr Solarstrom. Foto: pixabay.com
Bundesrat für mehr Solarstrom. Foto: pixabay.com
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) hatte den aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums stammenden Gesetzesentwurf zuvor scharf kritisiert. Er begrüßte die Beschlüsse des Bundesrats und appellierte an den Bundestag, aus dem Energiewende-Gesetz jetzt ein Solar-Beschleunigungsgesetz zu machen, das den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung trage.

Die Länderkammer hat den Bundestag mehrheitlich aufgefordert, den Ausbau der Photovoltaik in den kommenden Jahren auf durchschnittlich 10 Gigawatt jährlich und damit deutlich stärker zu beschleunigen als bislang vorgesehen. Dazu solle auf einen Systemwechsel bei der Vergabe von Marktprämien für den Ausbau von Solardächern auf Industrie- und Gewerbehallen weitgehend verzichtet werden. Die geplante Einführung von Solardach-Ausschreibungen war zuvor bei Industrie- und Handelsverbänden wie z. B. der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Handelsverband Deutschland und dem Bundesverband für Mittelständische Wirtschaft sowie von Marktforschern auf Unverständnis gestoßen.

Gleichzeitig hat der Bundesrat bemängelt, „dass die Möglichkeiten des Eigen- und Direktstromverbrauchs mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf stark zurückgedrängt werden.“ Er spricht sich dafür aus, die technischen Anforderungen und Kosten für die solare Selbstversorgung und den Betrieb kleiner Solarstromanlagen zu senken und die Rechte sogenannter „Prosumer“ zu stärken, wie das auch von der bereits Ende 2018 verabschiedeten RICHTLINIE (EU) 2018/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgeschrieben wird. Diese muss spätestens bis Mitte nächsten Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden.

Konkret forderte die Länderkammer in diesem Zusammenhang mehrheitlich, auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstromstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 Kilowatt zu verzichten.

Der Einbau kostspieliger und unverhältnismäßiger Messtechnik soll bei Neuanlagen erst ab einer Leistung von 7 Kilowattpeak (kWp) statt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen bereits ab 1 kWp erfolgen und bei ausgeförderten Anlagen nicht erforderlich sein, so eine weitere Forderung des Bundesrates.

„Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, sich die Beschlüsse der Länderkammer schnell zu eigen zu machen. Andernfalls würde sich der Zubau von Solardächern bereits im kommenden Jahr gegenüber 2020 drastisch reduzieren, droht bereits 2021 zudem die Stilllegung tausender bewährter Solarstromanlagen“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW)

31.12.2020

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