Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen

„Jetzt im Herbst steigt bei Bauherren wieder die Nervosität: Sie möchten zu Weihnachten im neuen Heim sein. Deshalb kündigen viele schon jetzt ihre Wohnung. Das ist leichtfertig“, warnt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. „Denn auch wenn Weihnachten als fester Einzugstermin im Bauvertrag steht, gelingt die pünktliche Übergabe nicht immer.“
Das neue Bauvertragsrecht macht es für alle ab 2018 abgeschlossenen Verträge von Verbrauchern, die auf eigenem Baugrund mit Schlüsselfertiganbietern bauen oder mit Bauträgern zur Pflicht: Ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder eine verbindliche Bauzeit müssen geregelt sein. Aber Gesetz und Wirklichkeit müssen nicht immer übereinstimmen. Auf etlichen Baustellen, die zu Weihnachten abgeschlossen sein müssten, ist noch reichlich zu tun: Die Fassaden sind nicht fertig, im Innenausbau hakt es, die Außenanlagen sind nicht einmal begonnen. Weder Carport noch Garage sind aufgebaut, geschweige denn geliefert. „Manche Baufirmen schaffen das alles noch. Andere nicht“, beobachtet Marc Ellinger jedes Jahr aufs Neue und ärgert sich besonders über jene Firmen, die sich nicht einmal um die rechtzeitige Übergabe bemühen.

Denn Fakt ist: Haben die Bauherren ihre alte Bleibe gekündigt, dann sind sie in einer denkbar schwachen Verhandlungsposition, wenn es darum geht, Druck auf die Baufirma auszuüben. Ein Schadensersatzanspruch für die verzögerte Fertigstellung muss regelmäßig erst eingeklagt werden. Und, ob der Unternehmer am Ende noch solvent ist? Nur die Erfüllungssicherheit von fünf Prozent kann der Verbraucher dann noch heranziehen, denn sie deckt auch die rechtzeitige Herstellung des Neubaus. Und auch ein Zwischenumzug in der Vorweihnachtszeit ist mit großem Stress verbunden - wenn überhaupt auf die Schnelle eine akzeptable Ersatzwohnung gemietet werden kann. Das wissen auch die Firmen. Und manche versuchen, das auszunutzen. Sie wollen unfertige Leistungen voll bezahlt haben und drohen, sonst den Schlüssel nicht zu übergeben, obwohl sie kein entsprechendes Recht dazu haben.

VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag rät daher vor allem zur Vorsicht: „Nicht alle Baufirmen agieren so! Bauherren müssen versuchen, von vornherein solide und seriöse Unternehmen zu finden, die ohne Tricks und Spielchen arbeiten. Die gibt es ja auch. Bauherren sollten sich im Vorfeld Gedanken machen, mit wem sie bauen und immer Referenzen einholen.“

Bausachverständiger Marc Ellinger rät zusätzlich: „Unter Zeitdruck passieren typischerweise auch mehr Fehler. Gerade vor Weihnachten wird dann manchmal nicht so sehr auf die nötige Außentemperatur für die Verarbeitung geschaut oder die Trocknungszeiten werden kreativ bemessen. Besser ist es dann, hier den Druck herauszunehmen, den Baufortschritt im Blick behalten und die Wohnung lieber etwas später kündigen. Bauen ist eine komplexe Angelegenheit. Auch bei soliden Firmen kann einmal etwas schief gehen. Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser. Aber es liegt ja vor allem im Interesse der Bauherren, dass sie Weihnachten nicht auf der Straße stehen.“

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

08.10.2020

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