Immobilienkauf mit 50 plus

Im Alter von über 50 Jahren eine Immobilie erwerben zu wollen, ist kein ungewöhnlicher Plan. Aber wie realistisch ist es, den Kauf mithilfe eines Darlehens zu finanzieren? Experten schließen das nicht aus – sofern die Richtlinie für Wohnimmobilienkredite eingehalten wird.
Bild Nr. 6741, Quelle: SchwörerHaus / J. Lippert - Mit den nötigen Rücklagen kann man sich auch späte Wohnwünsche erfüllen.
Bild Nr. 6741, Quelle: SchwörerHaus / J. Lippert - Mit den nötigen Rücklagen kann man sich auch späte Wohnwünsche erfüllen. 
Für Im­mo­bi­li­en­träu­me ist der Ein­tritt ins Ren­ten­al­ter ei­ne Art Schall­mau­er. Bis da­hin soll­te das Gros der Schul­den ab­ge­baut sein. Die Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­dit­richt­li­ne ver­pflich­tet Ban­ken, nur Bau­dar­le­hen zu ver­ge­ben, die Er­wer­ber zu Leb­zei­ten aus ih­ren Ein­nah­men zu­rück­zah­len kön­nen. Ein zu er­war­ten­der Wert­zu­wachs der Im­mo­bi­lie darf nicht in die Rech­nung ein­be­zo­gen wer­den.

Pla­nungs­si­cher­heit ge­fragt

„Wer spät Wohn­ei­gen­tum er­wirbt, braucht be­son­ders ho­he Pla­nungs­si­cher­heit“, be­tont Tho­mas Mau von der BHW Bau­spar­kas­se. Sei­ne Emp­feh­lung: „Ab 50 Jah­ren soll­ten Bau­her­ren mit ei­ner hö­he­ren Ei­gen­ka­pi­tal­quo­te, mit Til­gungs­ra­ten ab drei Pro­zent und Son­der­til­gun­gen ih­re Fi­nan­zie­rungs­zeit ver­kür­zen.“ Wer so­li­de kal­ku­liert, hat gu­te Chan­cen, bei Ren­ten­ein­tritt in ei­ner las­ten­frei­en Im­mo­bi­lie zu woh­nen.

So­li­de Rück­la­gen

Zwar sin­ken spä­tes­tens im Ru­he­stand die Ein­nah­men. An­de­rer­seits ver­fü­gen Äl­te­re oft über so­li­de fi­nan­zi­el­le Re­ser­ven, die meist deut­lich hö­her sind als die Rück­la­gen jün­ge­rer Men­schen. Dies be­legt ei­ne Ana­ly­se des In­sti­tuts der deut­schen Wirt­schaft. Und häu­fig kön­nen Äl­te­re für die Fi­nan­zie­rung ei­ner Im­mo­bi­lie auch Mit­tel aus Ein­mal­zah­lun­gen ei­ner Le­bens­ver­si­che­rung oder ei­nem Er­be ein­set­zen.

Was Er­ben wis­sen soll­ten

Manch­mal sind Im­mo­bi­li­en noch nicht kom­plett ab­be­zahlt, wenn der Ei­gen­tü­mer stirbt. Dann ge­hen die Schul­den auf die Er­ben über. Ent­schei­det sich die nächs­te Ge­ne­ra­ti­on da­für, das Er­be an­zu­tre­ten, be­kommt sie al­ler­dings ei­ne Wohn­im­mo­bi­lie, de­ren Wert in der Re­gel er­heb­lich hö­her ist als die Res­t­hy­po­thek.

Quelle: BHW Bausparkasse / Postbank / Deutsche Bank

02.02.2026

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