Schornstein und Heizkessel wirken als System zusammmen. Früher wurden Feuerstätte und Schornstein nicht aufeinander abgestimmt, da trotz großer Schornsteinquerschnitte hohe Abgastemperaturen und -mengen sowie eine schnelle Abgasabführung nur für geringe Schäden durch Feuchtigkeit und Versottung am Schornstein sorgten. Moderne Niedrigtemperatur-Heizungsanlagen hingegen, weisen eine Energieausbeute von 90 bis 95 Prozent auf. Abgase aus diesen modernen Heizungskesseln besitzen eine geringe Restwärme, die schon im unteren Schornsteinbereich die kritischen Abgastemperaturen unterschreiten lässt. Ist der Schornstein feuchteempfindlich, treten schwarzbraune, übelriechende Verfärbungen auf, die sogenannte Versottung entsteht. Während im
Neubau heute feuchteunempfindliche Schornsteine eingebaut werden, besteht in vielen Altbauten immer noch Versottungsgefahr, wenn ein Schornstein nicht an die neue Heizungsanlage angepaßt oder die Wärmeleistung einer bestehenden Anlage verändert wird. Bei der Sanierung muss meist der Schornsteinquerschnitt verringert werden. Dazu wird ein Rohr aus feuchteunempfindlichem Material in den alten Schornstein eingezogen. Anlagenplaner, Heizungsbauer und der Bezirksschornsteinfeger geben Rat, wie der Schornstein saniert werden kann. Zum Beispiel eignen sich hinterlüftete Schornsteininnenschalen für öl- und gasbefeuerte Heizkessel. Bei hohem Kondensatanfall sind Glas- und keramische
Rohre geeigneter als Edelstahlrohre. Da die Schornsteinanpassung als bauliche Veränderung gilt, ist ein Bauantrag bei der
Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die ausführende Firma sollte in der Handwerksrolle eingetragen sein und über einschlägige Fachkenntnisse verfügen. Der Einbau der
Rohre oder Innenschalen darf nur in baulich einwandfreie Schornsteine erfolgen. Zeigen sich an Schornsteinen oder sogar schon am sonstigen
Mauerwerk Durchfeuchtungs- oder Versottungsschäden, muss das schadhafte
Mauerwerk vor den eigentlichen Sanierungsarbeiten erneuert werden. Das kann bedeuten, dass ein Schornstein - je nach Schäden - bis zum Dachboden abgetragen und neu aufgemauert werden muss. Nach Abschluß der Arbeiten nimmt der Bezirksschornsteinfeger die
Renovierung ab und stellt eine Abnahmebescheinigung aus.