Die Bauaufsichtsbehörde überwacht im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Einhaltung des öffentlichen Baurechts und bearbeitet insbesondere Bauanträge. Aufgabenverteilung und Prüfungsumfang richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Eine Baugenehmigung ist keine umfassende technische Qualitätsprüfung aller Bauleistungen und ersetzt weder die Fachplanung noch die vertragliche Bauüberwachung.
Quellen und weiterführende Hinweise: Beispiel Nordrhein-Westfalen: Landesbauordnung, Stand 01.09.2026; andere Länder gesondert prüfen; Beispiel Nordrhein-Westfalen: Verfahrensfreie Vorhaben. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.