Rolladen - Baulexikon Begriffsdefinition


Rolladen

bestehen aus einem Rolladenpanzer, dessen einzelne Profilstäbe bei Aluminium und Kunststoff ineinandergeschoben oder durch Gurte und Kettenglieder in der Holzausführung miteinander verbunden werden. Führungsschienen sorgen für einen ruhigen Lauf; der aufgerollte Panzer wird im Rolladenkasten untergebracht. Die Systeme unterscheiden sich in Rechtsroller, der die Profilstäbe um seine Innenfläche aufwickelt, und den Linksroller, der die Kettenglieder um seine Außenseite aufrollt. Oftmals geeigneter ist der Rechtsroller, der einen größeren Abstand zwischen Panzer und Fensterfläche erreicht. Das verbessert den Wärme- und Schallschutz. Als Richtwerte gelten Abstände von 40 bis 70 Millimeter für einen optimalen Wärmeschutz und 50 bis 150 Millimeter für den besten Schallschutz. Rechtsroller benötigen eine größere Nischentiefe. Der Einbau der Rolladen kann auf vier Arten erfolgen:
  • unsichtbar innerhalb des Fenstersturzes, nur beim Neubau möglich;
  • außen vor der Fensternische als Vorbaurolladen, geeignet auch als nachträgliche Maßnahme, allerdings nur in Kunststoff und Aluminium;
  • in der Fensternische zum nachträglichen Einbau, nur in Kunststoff oder Aluminium möglich, oder
  • über dem Fenster mit innenliegendem Kasten, nur in Kombination mit dem Einbau eines neuen Fensters. Hier ist auf eine ausreichende Wärmedämmung des Rolladenkastens zu achten.


Die Bedienung des Rolladens erfolgt immer von innen, meist mechanisch über einen Gurtzug. Elektrische Antriebe sind ebenfalls erhältlich.

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