sind bei Bauvorhaben die Tragwerksplanung (Statik). Außerdem gehören technische Planleistungen für Gas, Wasser, Lüftung, Schallschutz, Wärmeschutz, Vermessung und weiteres zu den Ingenieurleistungen. Die Haftung erfolgt nicht über die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).