Vermessung - Baulexikon Begriffsdefinition


Vermessung

Vermessung ermittelt geometrische Eigenschaften, beispielsweise Grundstücksgrenzen, Höhen und Gebäudelagen. Amtliche Vermessungsaufgaben richten sich nach Landesrecht und dürfen nur von zuständigen beziehungsweise befugten Stellen ausgeführt werden. Planung, Absteckung und Gebäudeeinmessung sind unterschiedliche Leistungen. Umfang und Bezugssystem sollten vor Beauftragung geklärt werden.

Quellen und weiterführende Hinweise: AdV: Aufgaben der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltungen der Länder. Stand der Bearbeitung: 28.10.2026.


0