Grundpfandrecht - Baulexikon Begriffsdefinition


Grundpfandrecht

ist ein Pfand- bzw. Verwertungsrecht an einem Grundstück und wird im Grundbuch eingetragen. Es ermöglicht dem Gläubiger die Verwertung des Grundstücks bis zur Höhe des Kapitalbetrages, mit dem das Grundpfandrecht eingetragen ist. Die Formen des Grundpfandrechts sind die Hypothek, die Grundschuld sowie die Rentenschuld.

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