Grundschuld - Baulexikon Begriffsdefinition


Grundschuld

ist die Belastung eines Grundstückes und dient in der Regel der Darlehenssicherung. Durch die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch haftet das Grundstück zur Zahlung des Grundschuldbetrages. Eine Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an die Forderung des Gläubigers gebunden.

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