Auflassung - Baulexikon Begriffsdefinition


Auflassung

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Auflassung bezeichnet die Einigung des Veräußerers und des Erwerbers, dass das Eigentum an einem Grundstück vom ersteren auf den letzteren übergehen soll, und wird bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar bekundet.
 
Auflassung - Foto: pixabay.com
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