Vertragsstrafen – Druckmittel mit Tücken
Was ist für die Geltendmachung zu beachten?
1. Absolute ObergrenzeDie Summe der verschiedenen Strafen, etwa wegen verpasster Jour-Fixe-Termine oder unzulässigen Nachunternehmereinsatzes, darf nur fünf Prozent der Auftragssumme betragen. (BGH Urteil vom 23.01.2003 – VII ZR 210/01)
2. Relative Obergrenze
Eine Vertragsstrafe für einen Verzug muss im angemessenen Verhältnis zur Verzugsdauer stehen. Das BGH betrachtet 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag als angemessen, 0,5 % jedoch als zu hoch. (BGH-Urteil vom 06.12.2017 – VII ZR 28/07, BGH Urteil vom 17.02.2002 – VII ZR 198/00)
3. Zwischentermine
Die Nicht-Einhaltung eines Zwischentermins darf nicht genauso wie die Überschreitung eines Endtermins abgestraft werden. (BGH Urteil vom 06.12.2012 – VII ZR 133/11) Wenn schon ein vorheriger Termin nicht eingehalten werden konnte, ist das Verstreichen eines Folgetermins wahrscheinlich. Es muss jedoch vertraglich ausgeschlossen werden, dass die Vertragsstrafen durch Folgeverschiebungen kumulieren. Zu beachten ist weiterhin, dass die Regelungen für Strafen bei Zwischen- und bei Endterminen sauber getrennt sind. Bei einer Vermischung wird das eine hinfällig sobald das andere unwirksam ist.
4. Bezugsgröße
Mal ist von einem Anteil der „Auftragssumme“ die Rede, mal von einem der „Schlussrechnungssumme“. Derart definierte Vertragsstrafen sind unwirksam. Es ist eine einzige Bezugsgröße zu definieren. (BGH Urteil vom 06.12.2007 – VII ZR 28/07)
5. Verschulden
Ist die VOB/B Vertragsbestandteil, so regelt § 11 Abs. 2 VOB/B das Verschuldenserfordernis, weshalb es nicht explizit in der Vertragsstrafenregelung erwähnt werden muss. Ist die VOB/B nicht Vertragsbestandteil, muss das Verschuldenserfordernis ausdrücklich erwähnt werden, da die Regelung sonst unwirksam ist.
6. Anrechnung
Je nach Fall kann der Auftraggeber über die Strafe hinaus einen Schadensersatz geltend machen. Dabei muss die Vertragsstrafe angerechnet werden. (BGH Urteil vom 29.02.1984 – VII ZR 350/82)
7. Kündigung des Bauvertrags
Bei einer Kündigung kann die Vertragsstrafe für Zeiträume nach der Kündigung nicht mehr geltend gemacht werden.
8. Vorbehalt
Der Auftraggeber verliert seinen Anspruch auf eine Vertragsstrafe, sofern er sie nicht bei der Abnahme vorbehält. Jene Vorbehaltserklärung braucht es nur dann nicht, wenn der Auftraggeber vor der Abnahme die Aufrechnung mit der gesamten Vertragsstrafe erklärt hat. (BGH Urteil vom 05.11.2015 – VII ZR 43/15) Gehäuft gibt es Diskussionen darüber, ob der Vorbehalt auch noch innerhalb der Prüffrist für die Schlussrechnung geltend gemacht werden kann. Problematisch ist hierbei, dass der Auftragnehmer keinen Einfluss darauf hat, wann die Schlusszahlung erfolgt. (BGH Urteil vom 23.01.2003 – VII ZR 201/01).
Insgesamt gibt es viele Stolpersteine, die dazu führen können, dass die Vertragsstrafe nicht wirksam werden kann. „Ich empfehle, nur die wichtigsten Eckpfeiler des Vertrages über Strafen abzusichern“, rät der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. „Denn eine etwas geringere Vertragsstrafe ist am Ende immer noch besser als keine Vertragsstrafe.“
27.08.2019
Hausbaunews
Live-Tag: Fingerhut Haus öffnet die ...
Wie entsteht ein Fertighaus – von der ersten Planung bis zur Produktion und Ausstattung? Antworten darauf gibt Fingerhut Haus beim Live-Tag am 19. September 2026 in Neunkhausen. Von 9.30 bis 15.00 ...
Fertigbau: Kurze Bauzeit zahlt sich aus
Der Traum von den eigenen vier Wänden soll Wirklichkeit werden. Sorgen bereitet vielen Bauherren jedoch die Ungewissheit über die zeitliche Dauer und die exakte Höhe der Kosten. Hier bietet der ...
Bei der Planung eines Fertighauses stehen Grundriss, Fassade und Energieeffizienz meist ganz oben auf der Wunschliste. Der Brandschutz wird dagegen häufig erst spät mitgedacht – dabei ist er ...
Ein Sonntag voller Erlebnisse: ...
Musik hören, gemeinsam spielen, Neues entdecken und einen Blick hinter die Kulissen werfen: Am Sonntag, 6. September 2026, lädt WeberHaus von 10 bis 18 Uhr zum Sommerfest in die World of Living ...
Einzugstermin: Checkliste für Hausrat ...
Wenige Wochen vor dem Einzugstermin häufen sich die offenen Punkte: Abnahme, Übergabe, Ummeldungen, Möbeltransport. Wer für den Einzugstermin eine Checkliste zusammenstellt, sollte neben ...
Ferienhaus vermieten: Die 7 besten ...
Wer ein Ferienhaus vermietet, merkt schnell, dass die eigentliche Verwaltungsarbeit erst nach dem Einzug der ersten Gäste beginnt. Kalender auf Airbnb und Booking.com synchron halten, Gäste ...