QDF-Siegel gibt Bauherren Sicherheit
Häuser mit QDF-Siegel sind planungs- und finanzierungssicher
Eine der wichtigsten Anforderungen für Bauherren ist die Planungs- und Finanzierungssicherheit ihres Hausbaus. Die Qualitätsversprechen der QDF reichen hierbei von einer garantierten Kostenkontrolle mit Festpreisgarantie über einen auf Wunsch vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin bis hin zu einer gutachterlich bescheinigten Langlebigkeit des Hauses von mehr als 100 Jahren. Auch in energetischer Hinsicht dient das QDF-Siegel als zuverlässiger Qualitätsnachweis. Die ausgezeichneten Hersteller verpflichten sich, mit ihren Häusern die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu unterbieten und bauen somit besonders energieeffizient. Auf baulichen Brandschutz sowie Schallschutz und Luftdichtheit legen sie ebenfalls großen Wert. „Die industrielle Vorfertigung der Häuser im Werk legt den Grundstein für eine sorgfältige und planmäßige Bauausführung sowie ein hochwertiges Zuhause, das technisch auf dem neuesten Stand ist“, sagt der BDF-Geschäftsführer. Auf die Vorfertigung folgt die Montage der angelieferten Dach-, Wand- und Deckenelemente durch qualifizierte Fachkräfte auf dem Baugrundstück. Gerade einmal zwei Werktage dauert es, bis der wetterfeste Rohbau steht. Nach Abschluss aller vereinbarten Leistungen erfolgt eine ausführliche Bauabnahme.„Einige Qualitätsmerkmale des neuen Fertighauses mit QDF-Siegel bekommt die Baufamilie erst nach dem Einzug wirklich zu spüren. Hierzu gehören etwa die versprochene Gesundheitsverträglichkeit samt behaglichem Raumklima, ein auf Wunsch umfassender Einbruchschutz und die hochmoderne Haustechnik“, so Lange. Übrigens kommt ein Hausbau mit QDF-Siegel auch der Umwelt zugute: Alle Hersteller verpflichten sich, ausschließlich Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu verwenden und verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen umzugehen. Ihr Ziel, überdurchschnittlich energieeffizient zu bauen, hat schließlich einen geringeren Ausstoß an Kohlendioxid bei der Herstellung und beim Bewohnen von Häusern mit QDF-Siegel zur Folge. BDF/FT
26.03.2019
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