Tipp: Sonderwünsche eindeutig formulieren

Bei der Abnahme stellte sich dann heraus, dass das Leerrohr im Dachgeschoss endet und nicht, wie vom Bauherrn erwartet, durch die Dämmungsschicht bis unter die Dachziegel führt. Kann der Bauherr darauf bestehen, dass das Leerrohr noch bis unter die Dachhaut geführt wird? Oder hat die Baufirma die Leistung entsprechend der Baubeschreibung ausgeführt? Diese Fragen müssen jetzt Juristen klären – was am Ende Zeit, Geld und Nerven aller Beteiligten kostet.
Der VPB rät: Um solche kostspieligen Scherereien zu vermeiden, müssen Sonderwünsche präzise und detailliert kommuniziert werden. Entscheidend ist die exakte Formulierung in der Baubeschreibung.
Andreas Garscha, Leiter des VPB-Regionalbüros Stuttgart, weist darauf hin, dass ungenaue Formulierungen der Sonderwünsche erfahrungsgemäß zu Auseinandersetzungen führen und mitunter teure Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen können. Doch gerade weil Baulaien mit den Feinheiten einer technischen Ausführungsbeschreibung überfordert sind, sollten sie Beratung durch unabhängige Sachverständige in Anspruch nehmen, vor allem, wenn es um Sonderwünsche geht.
13.01.2025
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