Tipp: Sonderwünsche eindeutig formulieren

Bauherren haben auch im Schlüsselfertigbau die Möglichkeit, das Haus entsprechend ihrer individuellen Vorstellungen errichten zu lassen. Ganz egal, ob es sich dabei um besondere Bodenbeläge, ein zusätzliches Badezimmer oder die Art der Wandfliesen handelt – solche Sonderwünsche, festgehalten in Bauvertrag und Baubeschreibung, werden von den Firmen in der Regel berücksichtigt, selbstverständlich für entsprechenden Aufpreis. Doch nicht immer sind gewünschte Extras so eindeutig wie eine bestimmte Wandfarbe oder die Holzart des Parketts.
Klarheit im Detail: Sonderwünsche müssen eindeutig formuliert werden. Foto: Pixabay.com
Klarheit im Detail: Sonderwünsche müssen eindeutig formuliert werden. Foto: Pixabay.com
In einem aktuellen Fall wünschte sich der Bauherr für die spätere Installation einer PV-Anlage auf dem Dach den Einbau eines vom Keller bis zum Dachgeschoss führenden Leerrohrs für die Kabel. Die Baubeschreibung wurde ordnungsgemäß um diesen Sonderwunsch ergänzt. Darin heißt es: „Liefern und Einbauen eines Leerrohrs EN 40 im Schacht von KG bis DG gemäß Baubeschreibung ohne Leerdose inkl. Zugdraht. Das Einziehen der Leitungen erfolgt in Eigenleistung.“

Bei der Abnahme stellte sich dann heraus, dass das Leerrohr im Dachgeschoss endet und nicht, wie vom Bauherrn erwartet, durch die Dämmungsschicht bis unter die Dachziegel führt. Kann der Bauherr darauf bestehen, dass das Leerrohr noch bis unter die Dachhaut geführt wird? Oder hat die Baufirma die Leistung entsprechend der Baubeschreibung ausgeführt? Diese Fragen müssen jetzt Juristen klären – was am Ende Zeit, Geld und Nerven aller Beteiligten kostet.

Der VPB rät: Um solche kostspieligen Scherereien zu vermeiden, müssen Sonderwünsche präzise und detailliert kommuniziert werden. Entscheidend ist die exakte Formulierung in der Baubeschreibung.

Andreas Garscha, Leiter des VPB-Regionalbüros Stuttgart, weist darauf hin, dass ungenaue Formulierungen der Sonderwünsche erfahrungsgemäß zu Auseinandersetzungen führen und mitunter teure Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen können. Doch gerade weil Baulaien mit den Feinheiten einer technischen Ausführungsbeschreibung überfordert sind, sollten sie Beratung durch unabhängige Sachverständige in Anspruch nehmen, vor allem, wenn es um Sonderwünsche geht.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

13.01.2025

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