Neubauförderung im Überblick
„Klimafreundlicher Neubau“ (KFN 297/298): Energieeffizient bauen
Am 1. März 2023 ist das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) an den Start gegangen. Zum einen gibt es einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, wenn die selbst gebaute Immobilie den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erreicht, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) erfüllt werden. Zum anderen erhalten Bauwillige ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro, wenn die Anforderungen des QNG-PLUS oder des QNG-PREMIUM erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.„Je nach Laufzeit – mindestens vier Jahre – sind die ersten ein bis fünf Jahre tilgungsfrei: Man zahlt nur Zinsen, aber keine Tilgung“, erklärt Billmann. „So ist die monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungsfreie Anlaufzeit ist, umso größer ist die spätere monatliche Belastung und die Restschuld zum Ende der Zinsbindung.“
Baukindergeld-Ersatz: „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300)
Das Baukindergeld für Familien lief Ende 2022 aus. „Da die Baukosten vorerst auf einem hohen Niveau bleiben werden, braucht es ein Programm, das einkommensschwächere Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützt“, so der Experte. Das Bundesbauministerium hat aus diesem Grund das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ins Leben gerufen. Dieses fördert ab dem 1. Juni 2023 ausschließlich Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Darüber hinaus muss die Familie zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der Immobilie sein und diese selbst bewohnen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Familie nicht über Wohneigentum verfügen und das “alte” Baukindergeld nicht beansprucht haben.Gefördert wird der energetisch hochwertige Neubau oder der Ersterwerb einer solchen Immobilie, der Kauf von Bestandsgebäuden wird nicht unterstützt. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits ohne Tilgungszuschuss. Die Höhe des Anfangszinssatzes wird kurz vor dem Start des Programms bekannt gegeben. Wer die WEF-Förderung kombinieren möchte, kann das mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) tun oder auf Länder-Ebene Ausschau halten. „Mehrere Bundesländer haben eigene Programme für Familien, die bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen“, ergänzt Billmann.
Traum vom Eigenheim mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Wer mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro bauen möchte, den Fokus beim Bau allerdings nicht primär auf Energieeffizienz legt, kann das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) nutzen. Förderfähig sind die Kosten für das Baugrundstück und für Außenanlagen, Material- und Arbeitskosten, Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer.Wohn-Riester als Förderung beim Hausbau einsetzen
Mit Wohn-Riester unterstützt der Staat auch beim Bau der eigenen vier Wände. Denn: Seit 2008 ist es möglich, die Förderung (auch nachträglich) in die Finanzierung der eigenen Immobilie zu integrieren. „Wohn-Riester überzeugt mit seinem großen Kreis an Förderberechtigten und damit, dass Bauherren schneller in die eigenen vier Wände kommen. Die Zulagen des Staats können direkt in die Tilgung gesteckt werden“, hält Thomas Billmann fest.22.06.2023
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