Bauland vor dem Kauf gründlich prüfen!

"Wer ein Haus bauen will und auf Grundstücksuche ist, sollte vor dem Kauf einiges klären", gibt die Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB), Corinna Merzyn zu bedenken. "Freie Grundstücke zu finden, ist vielerorts schwierig geworden, weiß Merzyn. Leider überlassen die meisten Kommunen neues Bauland Bauträgern und Investoren, damit diese es erschließen und vermarkten. Private Bauherren, die nach eigenen Wünschen planen und bauen möchten, haben dabei oft gar keine Chance."
VPB rät: Bauland vor dem Kauf gründlich prüfen! Foto: pixabay.com
VPB rät: Bauland vor dem Kauf gründlich prüfen! Foto: pixabay.com
Am häufigsten finden junge Familien Bauland über die einschlägigen Internetportale sowie über Zeitungsanzeigen. Immer öfter werden Grundstücke mit Nachkriegshäusern zum Abbruch angeboten. Die sind aber meist zu groß und zu teuer. Deshalb muss man sie teilen, um sich Kauf, Abbruch des Altbestands und Neubebauung leisten zu können. Wer ein solches Grundstück ins Auge fasst, der muss zunächst prüfen, ob er den Altbau abbrechen muss oder ob sich der Bestand nicht umbauen lässt. Sonst kann geprüft werden, ob man den Grund teilen und dort anschließend mit ein oder zwei Partnern gemeinsam mehrere Häuser neu bauen darf. Deshalb rät der VPB, zunächst immer erst zum zuständigen Bauamt zu gehen. Nur dort können Interessenten klären, was er auf dem Grundstück baurechtlich tatsächlich machen kann und was nicht. 

Bauen ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der einzelnen Landesbauordnungen liegt die Planungshoheit vor Ort immer bei den Gemeinden. Sie regeln mit Hilfe eines Bebauungsplanes, wie wo im Detail gebaut werden darf. Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte also zunächst immer bei dem betreffenden kommunalen beziehungsweise Kreisbauamt einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen, so der Rat der VPB-Experten. Die so genannten B-Pläne sind jedermann zugänglich. Immer mehr Gemeinden halten sie auch online einsehbar zur Verfügung. 

Aus den Festsetzungen im Bebauungsplan lassen sich alle für den Neubau wichtigen Details herauslesen, angefangen von der Art der Bebauung, über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, über Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des neuen Hauses. Manchmal regelt der Bebauungsplan auch, wie die Einfriedung auszusehen hat, gelegentlich wird er durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die unter Umständen sogar Dachfarben oder ähnliches festlegt. 

"Je nach den Festsetzungen im Bebauungsplan zeigt sich auch, ob das betreffende Grundstück überhaupt geteilt und mit mehreren Häusern bebaut werden kann. Nicht immer ist das möglich", weiß Merzyn. Weil der Bebauungsplan aber kommunales, geltendes Recht ist, kann er nicht umgangen werden. Befreiungen sind so gut wie nicht zu erlangen, Ausnahmeregelungen müsste der Plan selbst vorsehen. Viele Bebauungspläne erlauben heute allerdings ausdrücklich die so genannte Nachverdichtung, also die Bebauung großer Parzellen mit mehreren Reihen- oder Doppelhäusern. "Ausschlaggebend ist immer, was im B-Plan steht." 

"Gibt es für das betreffende Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan, muss die Planung nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches erfolgen“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB. Wird nach Paragraph 34 gebaut, müssen sich Neubauten nach den vorhandenen Bestandsbauten richten. "In solchen Fällen muss die zuständige Baubehörde den Einzelfall abwägen", erklärt Freitag. Um rechtsverbindlich Auskunft zu bekommen, muss der zukünftige Bauherr dazu in der Regel eine kostenpflichtige Bauvoranfrage beim Amt einreichen. 

Kann das Grundstück geteilt werden, müssen die neuen Grenzen eingemessen werden. Fachleute sprechen heute von der "Zerlegung". Das ist in jedem Fall eine hoheitliche Aufgabe, die, je nach Bundesland, entweder vom Vermessungsamt oder einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen wird. Beide werden nach Gebührenordnung bezahlt. Die Listen der zugelassenen Vermessungsingenieure werden in der Regel bei den Bau- beziehungsweise den Vermessungsämtern geführt. 

Angesichts der vielen im Vorfeld zu klärenden Fragen, bei denen fachliches Knowhow und jahrelange Erfahrung sehr hilfreich sind, sollten sich angehenden Bauherren professionell beraten lassen. Die Bauherrenberater im VPB begleiten angehende Bauherren bei diesen komplexen Projekten.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

12.05.2022

Hausbaunews

Top 10 Anbieter für Lichtkuppeln in ...

Lichtkuppeln sind eine bewährte Lösung, um natürliches Tageslicht in Gebäude mit Flachdach zu bringen. Sie verbessern die Raumwirkung, reduzieren den Bedarf an künstlicher Beleuchtung und ...

Das Ende der Badewanne? Millionen ...

Für viele Deutsche spielt die Badewanne im Alltag kaum noch eine Rolle: Millionen haben nach eigenen Angaben seit über einem Jahr kein Bad mehr genommen. Laut aktueller Daten von MyHammer, einer ...

Die perfekte Küche im Fertighaus planen

Die Küchenplanung im Fertighaus beginnt bereits in der frühen Bauphase. Anders als bei konventionellen Bauten müssen Sie bei einem Fertighaus die standardisierten Grundrisse und vorgegebenen ...

Was sind Schlossschrauben?

Schlossschrauben gehören zu den spezialisierten Verbindungselementen, die eine spezifische mechanische Lösung für Anforderungen an Sicherheit, Ästhetik und Montage Dynamik bieten. Ihr ...

Die zentrale Rolle des ...

Ein Verkehrswertgutachten bildet das Fundament jeder soliden Baufinanzierung für Ihr Fertighaus. Banken verlangen dieses Dokument, um den tatsächlichen Wert der Immobilie einschließlich ...

40 Jahre Timmy!

Im Zimmerer- und Holzbaugewerbe ist er bestens bekannt und wirbt seit vierzig Jahren für den handwerklichen Holzbau. 1985 wurde Timmy, das Maskottchen des Holzbaus, aus der Taufe gehoben. Er ist ein ...

Musterhäuser

Perfect 137

Preis ab
260.600 €
Fläche
136,95 m²
SOLUTION 110 V3

Preis ab
327.686 €
Fläche
110,44 m²
Citylife 147

Preis ab
344.520 €
Fläche
145,84 m²
Dreifamilienhaus 230

Preis
auf Anfrage
Fläche
227,00 m²
Daylight-E-144 E5

Preis
auf Anfrage
Fläche
151,43 m²
ComfortStyle 13.01 W

Preis ab
149.999 €
Fläche
133,00 m²

0