Bauland vor dem Kauf gründlich prüfen!
Bauen ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der einzelnen Landesbauordnungen liegt die Planungshoheit vor Ort immer bei den Gemeinden. Sie regeln mit Hilfe eines Bebauungsplanes, wie wo im Detail gebaut werden darf. Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte also zunächst immer bei dem betreffenden kommunalen beziehungsweise Kreisbauamt einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen, so der Rat der VPB-Experten. Die so genannten B-Pläne sind jedermann zugänglich. Immer mehr Gemeinden halten sie auch online einsehbar zur Verfügung.
Aus den Festsetzungen im Bebauungsplan lassen sich alle für den Neubau wichtigen Details herauslesen, angefangen von der Art der Bebauung, über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, über Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des neuen Hauses. Manchmal regelt der Bebauungsplan auch, wie die Einfriedung auszusehen hat, gelegentlich wird er durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die unter Umständen sogar Dachfarben oder ähnliches festlegt.
"Je nach den Festsetzungen im Bebauungsplan zeigt sich auch, ob das betreffende Grundstück überhaupt geteilt und mit mehreren Häusern bebaut werden kann. Nicht immer ist das möglich", weiß Merzyn. Weil der Bebauungsplan aber kommunales, geltendes Recht ist, kann er nicht umgangen werden. Befreiungen sind so gut wie nicht zu erlangen, Ausnahmeregelungen müsste der Plan selbst vorsehen. Viele Bebauungspläne erlauben heute allerdings ausdrücklich die so genannte Nachverdichtung, also die Bebauung großer Parzellen mit mehreren Reihen- oder Doppelhäusern. "Ausschlaggebend ist immer, was im B-Plan steht."
"Gibt es für das betreffende Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan, muss die Planung nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches erfolgen“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB. Wird nach Paragraph 34 gebaut, müssen sich Neubauten nach den vorhandenen Bestandsbauten richten. "In solchen Fällen muss die zuständige Baubehörde den Einzelfall abwägen", erklärt Freitag. Um rechtsverbindlich Auskunft zu bekommen, muss der zukünftige Bauherr dazu in der Regel eine kostenpflichtige Bauvoranfrage beim Amt einreichen.
Kann das Grundstück geteilt werden, müssen die neuen Grenzen eingemessen werden. Fachleute sprechen heute von der "Zerlegung". Das ist in jedem Fall eine hoheitliche Aufgabe, die, je nach Bundesland, entweder vom Vermessungsamt oder einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen wird. Beide werden nach Gebührenordnung bezahlt. Die Listen der zugelassenen Vermessungsingenieure werden in der Regel bei den Bau- beziehungsweise den Vermessungsämtern geführt.
Angesichts der vielen im Vorfeld zu klärenden Fragen, bei denen fachliches Knowhow und jahrelange Erfahrung sehr hilfreich sind, sollten sich angehenden Bauherren professionell beraten lassen. Die Bauherrenberater im VPB begleiten angehende Bauherren bei diesen komplexen Projekten.
12.05.2022
Hausbaunews
Holzbau: Politik muss bestehende ...
„Das serielle und modulare Bauen mit Holz kann sein Potential für bezahlbares Wohnen und den Klimaschutz nur entfalten, wenn die Politik endlich die Bremse löst“, lautete die Hauptbotschaft von ...
Expertentipps: So behalten Sie ...
Die Energiepreise liegen weiterhin über dem Niveau von vor 2022. Nichtsdestotrotz drehen aktuell Millionen Deutsche widerwillig ihre Heizungen auf, um sich vor der Kälte zu schützen. Viele ...
Wenn der Laser den Grundriss schneidet: ...
Der moderne Hausbau entwickelt sich von der klassischen Baustelle immer stärker hin zu industriell organisierten Fertigungsprozessen. Wo früher manuell gesägt, gebohrt und angepasst wurde, ...
Fünf Gründe, warum Holz zum Baustoff ...
Bauen bedeutet heute, Verantwortung für morgen zu übernehmen. Klimaschutz, Energieeffizienz, Wohnqualität und Langlebigkeit prägen zunehmend die Wahl der Bauweise. Unter diesen Vorzeichen erlebt ...
Der passende Internetanschluss für ...
Ein Fertighaus stellt besondere Anforderungen an einen zuverlässigen Internetanschluss. Die Bauweise mit Holzständern, Dämmmaterialien und teils metallisierten Folien beeinträchtigt nämlich die ...
Fassadenverkleidungen für eine ...
Fassadenverkleidungen verleihen einer Immobilie eine einzigartige Optik und schützen das Mauerwerk gleichzeitig vor Witterungseinflüssen und Verfall. Die große Auswahl an verschiedenen Designs und ...