Bauland vor dem Kauf gründlich prüfen!
Bauen ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der einzelnen Landesbauordnungen liegt die Planungshoheit vor Ort immer bei den Gemeinden. Sie regeln mit Hilfe eines Bebauungsplanes, wie wo im Detail gebaut werden darf. Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte also zunächst immer bei dem betreffenden kommunalen beziehungsweise Kreisbauamt einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen, so der Rat der VPB-Experten. Die so genannten B-Pläne sind jedermann zugänglich. Immer mehr Gemeinden halten sie auch online einsehbar zur Verfügung.
Aus den Festsetzungen im Bebauungsplan lassen sich alle für den Neubau wichtigen Details herauslesen, angefangen von der Art der Bebauung, über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, über Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des neuen Hauses. Manchmal regelt der Bebauungsplan auch, wie die Einfriedung auszusehen hat, gelegentlich wird er durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die unter Umständen sogar Dachfarben oder ähnliches festlegt.
"Je nach den Festsetzungen im Bebauungsplan zeigt sich auch, ob das betreffende Grundstück überhaupt geteilt und mit mehreren Häusern bebaut werden kann. Nicht immer ist das möglich", weiß Merzyn. Weil der Bebauungsplan aber kommunales, geltendes Recht ist, kann er nicht umgangen werden. Befreiungen sind so gut wie nicht zu erlangen, Ausnahmeregelungen müsste der Plan selbst vorsehen. Viele Bebauungspläne erlauben heute allerdings ausdrücklich die so genannte Nachverdichtung, also die Bebauung großer Parzellen mit mehreren Reihen- oder Doppelhäusern. "Ausschlaggebend ist immer, was im B-Plan steht."
"Gibt es für das betreffende Wohngebiet keinen gültigen Bebauungsplan, muss die Planung nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches erfolgen“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB. Wird nach Paragraph 34 gebaut, müssen sich Neubauten nach den vorhandenen Bestandsbauten richten. "In solchen Fällen muss die zuständige Baubehörde den Einzelfall abwägen", erklärt Freitag. Um rechtsverbindlich Auskunft zu bekommen, muss der zukünftige Bauherr dazu in der Regel eine kostenpflichtige Bauvoranfrage beim Amt einreichen.
Kann das Grundstück geteilt werden, müssen die neuen Grenzen eingemessen werden. Fachleute sprechen heute von der "Zerlegung". Das ist in jedem Fall eine hoheitliche Aufgabe, die, je nach Bundesland, entweder vom Vermessungsamt oder einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur übernommen wird. Beide werden nach Gebührenordnung bezahlt. Die Listen der zugelassenen Vermessungsingenieure werden in der Regel bei den Bau- beziehungsweise den Vermessungsämtern geführt.
Angesichts der vielen im Vorfeld zu klärenden Fragen, bei denen fachliches Knowhow und jahrelange Erfahrung sehr hilfreich sind, sollten sich angehenden Bauherren professionell beraten lassen. Die Bauherrenberater im VPB begleiten angehende Bauherren bei diesen komplexen Projekten.
12.05.2022
Hausbaunews
Ein kleiner Schritt für den ...
Mit 299.000 Stück ist die Wärmepumpe 2025 erstmals das meisterverkaufte Heizsystem in Deutschland gewesen und hat die Gasheizung als Spitzenreiter abgelöst. Die ersten Monate des laufenden Jahres ...
Der Bau eines Eigenheims zählt zu den größten Investitionen im Leben. Daher stellt sich die Frage: Wie viel Haus bekomme ich für mein Geld? Im Fertighausbau können Baufamilien ihr Eigenheim sehr ...
Top 7 Gartenmöbel-Anbieter für ...
Wer ein Fertighaus baut, denkt zunächst an Grundriss, Fassade und Innenausstattung. Doch sobald der Rohbau steht und die Terrasse Form annimmt, rückt eine entscheidende Frage in den Vordergrund: ...
Barrierefreies Wohnen: Montagekonzepte ...
Barrierefreies Wohnen ist längst kein Nischenthema mehr. Ob nach einem Unfall, im fortgeschrittenen Alter oder bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung: Viele Menschen stehen vor der Frage, wie sie ...
Mehr Ersparnisse: Neue Anker SOLIX ...
Anker SOLIX, die weltweit führende Marke für Plug-in-Batteriespeicher[1], stellt die Anker SOLIX Solarbank Max AC vor – den weltweit ersten 7-kWh-All-in-One-Plug-in-Heimspeicher zur ...
Lieblingsplätze für viele Jahre
Entspannt draußen sitzen und das Leben genießen – für viele Eigenheimbesitzer ist die Terrasse der Lieblingsplatz im Garten. Wichtiges Gestaltungselement ist dabei der Bodenbelag, der bei jedem ...