Baukindergeld bis März 2021 verlängert: Jetzt ranhalten!

Beim Immobilienkauf oder Hausbau werden Familien mit 12.000 Euro pro Kind vom Staat unterstützt. Weil die Fördermittel für das Baukindergeld pandemiebedingt ungenutzt blieben, hat man sich entschlossen, die Förderung bis Ende März zu verlängern. Familien mit Wunsch nach einem Eigenheim sollten jetzt aktiv werden!
Baukindergeld bis März 2021 verlängert: Jetzt ranhalten! Foto: pixabay.com
Baukindergeld bis März 2021 verlängert: Jetzt ranhalten! Foto: pixabay.com
Familien oder Alleinerziehende, die beim Immobilienkauf oder Neubau in den Genuss des Baukindergeldes kommen möchten, sollten sich ranhalten. Bis zum 31.03.2021 wurde das Baukindergeld verlängert, das bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden kann.

12.000 Euro erhalten Familien immerhin pro Kind. Über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt ergibt das 1.200 Euro pro Monat, für weitere Geschwister den gleichen Betrag nochmal oben drauf. Das Baukindergeld ist dabei an verschiedene Bedingungen geknüpft. Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro mit einem Kind. Pro Kind erhöht sich das kalkulierbare Einkommen um 15.000 Euro. Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren, nicht älter als 18 Jahre und nachweislich im gleichen Haus gemeldet sein. Das Baukindergeld ist nicht immobiliengebunden und steht daher zur freien Verfügung. Es lässt sich beispielsweise für die derzeit hohen Baunebenkosten oder für Sondertilgungen im Rahmen der Finanzierung nutzen.

Verlängerung der Frist, dennoch keine Neuauflage des Baukindergeldes geplant

Man geht davon aus, dass durch Corona viele Bauwillige ihren Traum vom Eigenheim vertagt haben und so die Fördermittel pandemiebedingt nicht genutzt wurden. Aus diesen Gründen hat man sich entschlossen, das Baukindergeld bis Ende März zu verlängern. Aber: Liegen bis zum 31.03.2021 weder Kaufvertrag noch Baugenehmigung vor, kann die Förderung laut Bauherren-Schutzbund (BSB) nicht mehr beantragt werden. Beim Kauf eines Fertighauses gilt der Stichpunkt des notariellen Werksvertrages mit dem Bauunternehmen. Eine erneute Verlängerung oder gar eine Neuauflage des Baukindergeldes hält man allerdings für ausgeschlossen. Daher sollten Familie mit Hauswunsch jetzt handeln!

So beantragen Sie Baukindergeld bei der KfW

Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, beantragen Sie das Baukindergeld bei der KfW online im Zuschussportal (Zuschuss 424). Alle Familienmitglieder müssen zum Zeitpunkt des Antrags in der neuen Immobilie gemeldet sein. Bis zu 6 Monate nach Einzug haben Sie dafür Zeit.

Wichtige Nachweise und Unterlagen, die Sie erbringen müssen

Sie müssen sich zunächst im Online-Portal der KfW registrieren, um danach einen Antrag stellen zu können. Ein wichtiger Schritt: Sie müssen Ihre Identität online per Video-Identifizierung oder bei einer Filiale der Deutschen Post mit Postident nachweisen.

Nachdem Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Unterlagen einzureichen. Dazu zählen Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres, die Meldebestätigung aller Familienmitglieder sowie ein Grundbuchauszug. Die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus.

Sofern Ihnen ein Nachweis fehlt, müssen Sie im KfW-Portal eine frei formulierte Erklärung einreichen, warum der Nachweis noch nicht vorliegt. Laut KfW ist dies die Voraussetzung, um eine Fristverlängerung zu erhalten.

Quelle: Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

27.10.2020

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