Ratgeber: Treppenlifte in Fertighäusern

Fertighäuser zeichnen sich dadurch aus, dass sie von Anfang an dem Anspruch des Kunden entsprechen, da zu jedem Zeitpunkt eingegriffen werden kann. Gerade aufgrund der flexiblen Anbauten und Erweiterungen, die auch später noch möglich sind, wählen viele diese Art das Hausbaus. Hinsichtlich der Barrierefreiheit im Alter jedoch, ein immer stärker in den Fokus rückendes Thema, bietet nicht jeder Anbieter ein entsprechendes Angebot.
Wir zeigen Ihnen, was beim Einbau von Treppenliften zu beachten ist und versuchen, Ihnen bei der Auswahl des richtigen Fertighauses zu helfen.

Verschiedene Arten von Treppenliften

Jeder Mensch kann in die Lage kommen, aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung, körperliche Schäden davon zu tragen. Hier gilt es jedoch, bereits beim Hauskauf zu versuchen, für alle Eventualitäten vorzubeugen – die Bewegungsfreiheit lässt im Alter nach, selbst alltägliche Aufgaben werden zur körperlichen Belastung, das Bedürfnis für ein technisches Hilfsmittel im Haus ist gegeben. Ein erster Ansprechpartner könnte hier die Acorn Treppenlifte GmbH sein, ein erfahrenes und kompetentes Unternehmen aus Düsseldorf, welches für jeden Haustyp die richtigen Lifte parat hält. Egal ob in Fertighäusern oder für Außenanlagen, die auf dem Baukastensystem beruhenden Kurven-Treppenlifte sind für jeden Einsatz gewappnet.

Voraussetzungen zum Einbau

Anbieter von hochwertig verarbeiteten Fertighäusern, welche insbesondere mit standardisierten Größen geliefert werden, gewährleisten eine spätere Anpassung der Zugänge und damit die Barrierefreiheit im eigenen Haus. Die Optionale Erweiterung mit einem Treppenlift also, hängt auch stark davon ab, ob das betreffende Fertighaus wahlweise eingeschossig oder auch ohne Keller gebaut werden kann. So entspricht Ihr Fertighaus nicht nur den neuesten Vorgaben der EnEv 2012, sondern kann zudem relativ problemlos mit einem Treppenlift ausgestattet werden, etwa als Zugang zum Hobbykeller.
  • Nach den gesetzlichen Anforderungen, geregelt in den Bauordnungen der Länder, muss eine Treppe mindestens 80 Zentimeter breit sein. Entgegen der Situation von Mietern, die gegenüber ihrem Vermieter einen Anspruch geltend machen können, sind für eigene Wohnimmobilien keine weiteren Voraussetzungen gesetzlicher Natur bekannt.
  • Der Vorteil liegt darin, dass selbst extrem schmale Treppen ausgebaut werden können, da hier mitunter auf Modelle mit Trittstufe zurückgegriffen wird. In jedem Fall gilt es, analog zu den jeweiligen Zugängen und Treppen, die weiteren Wohnbereiche barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören breite Türen, niedrigere Arbeitsflächen in der Küche oder im Bad, zusätzlich noch Halterungen und Stützen an entsprechend notwendigen Bereichen des Hauses.
Setzen Sie aus diesem Grund auf Fertighäuser, die von erfahrenen Herstellern produziert werden, die sich vor allem mit altersgerechten Bauweisen und der Barrierefreiheit auseinandersetzen. Zusätzlich muss natürlich auch Platz für einen Rollstuhl gegeben sein, der Treppenlift ist hierzu nur der erste Schritt in die richtige Richtung.

Quelle: a.b.

28.08.2013

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