Neue Gebäudeförderung – Wegweiser fürs energetische Gesamtkonzept
- 60.000 € Fördergrenze je Wohneinheit/Jahr bleibt; iSFP-Bonus greift erst über 30.000 € Ausgaben.
- Für Einfamilienhäuser problematisch: Sanierung meist viele kleine Schritte statt zwei großer Maßnahmen.
- iSFP ordnet Maßnahmen sinnvoll und verhindert planloses Sanieren mit späteren Mehrkosten oder Effizienzverlust.
- Ohne Vorteil bis 30.000 € drohen Maßnahmen nur Mindestniveau – schlecht für Werterhalt und Gesamtkonzept.
- Empfehlung: vor Sanierung Fachleute einbinden; Sachverständige geben technischen, energetischen, finanziellen Überblick.

Wenn für Maßnahmen bis 30.000 Euro der finanzielle Vorteil des iSFP entfällt, wird dieser Anreiz erheblich geschwächt. „Viele Eigentümer werden dann kleinere Maßnahmen nur noch auf das gesetzliche Mindestniveau und möglichst kostengünstig ausführen lassen“, befürchtet Hubenschmid. „Das ist weder eine verlässliche Strategie für Werterhalt noch ein Weg zu einem insgesamt energetisch hochwertigen Gebäude.“
Dach und Fassade sind häufig die wenigen Bauteile, bei denen größere Maßnahmen in einem Zug sinnvoll oder notwendig sind. Die meisten übrigen Sanierungsschritte können und müssen Eigentümer dagegen über Jahre verteilt umsetzen. „Gerade dafür braucht es den Sanierungsfahrplan: als verbindliche Orientierung, damit aus einzelnen Entscheidungen am Ende ein stimmiges Gesamtkonzept wird“, erläutert der Bausachverständige. „Im Idealfall liegt das Gebäude nach der Sanierung energetisch deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen.“
So gilt auch nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der damit neu justierten Bundesförderung für effiziente Gebäude: Private Bauherren sollten sich schon vor einer anstehenden Sanierung an Fachleute wenden. Die Bausachverständigen aus dem Netzwerk des VPB etwa haben technisch, energetisch und finanziell den Überblick. Sie weisen auf all diesen Ebenen den Weg zu optimalen Ergebnissen.
19.08.2026
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