Ist die Schlussrechnung geprüft, leistet der Bauherr die Schlusszahlung. Es empfiehlt sich, diese letzte Zahlung deutlich als Schlusszahlung zu benennen. Danach haben die bauausführenden Unternehmen und Handwerker 24 Tage Zeit, Vorbehalte anzumelden. Nach Ablauf dieser 24 Tage können die Unternehmen keine weiteren Forderungen geltend machen.