Schlussrechnung - Baulexikon Begriffsdefinition


Schlussrechnung

erfolgt nach Vollendung des Bauwerks. In der Schlußrechnung ist der Bauunternehmer verpflichtet, eine nachprüfbare, detaillierte und nach einzelnen Positionen gegliederte Abrechnung seiner Leistungen vorzulegen. Architekt und Bauherr prüfen die Schlußrechnung sorgfältig.

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