RAL - Baulexikon Begriffsdefinition


RAL

RAL steht für "Reichsausschuß für Lieferbedingungen". Der 1925 gegründete Ausschuß heißt heute "RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.". Als privatrechtlicher, von Industrie-, Handwerks-, Verbraucherverbänden und dem Staat getragener Verein verwaltet er das RAL-Gütezeichen. Es signalisiert dem Verbraucher, dass ein Produkt unter genau festgelegten Richtlinien hergestellt wird und ahndet Verstöße. Über hundert Produkte aus den verschiedensten Bereichen erhielten bereits ein RAL-Gütesiegel. Für jedes Gütezeichen gibt es eine vom RAL anerkannte Gütegemeinschaft, die die Güte für die Warengruppe oder Leistung sichert. Sie verleiht das Recht, das Gütezeichen zu führen, an Unternehmen, die sich zur Erfüllung der Gütebedingungen verpflichten und sich der Güteüberwachung unterwerfen. Das schließt eine laufende Eigenqualitätskontrolle im Betrieb und eine kontinuierliche Überwachung durch neutrale Prüfstellen, Institute und vereidigte Sachverständige ein. Nur wo die Begriffe "Gütezeichen" (im Baubereich auch "Güteschutz") und "RAL" auftauchen, handelt es sich um ein echtes RAL-Gütesiegel.

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