Oberlicht - Baulexikon Begriffsdefinition


Oberlicht

heißen Fenster oder Lichtkuppeln, die einen Lichteinfall aus dem oberen Wandbereich oder der Decke eines Raumes ermöglichen. Lichtkuppeln verfügen über eine Acrylverglasung, die es milchigweiß oder als Klarglas gibt. Mit Oberlichtern werden in der Regel innenliegende Räume wie Bäder und Toiletten oder auch Treppenhäuser belichtet.

0