Nachbarschaftshilfe - Baulexikon Begriffsdefinition


Nachbarschaftshilfe

zur Erbringung von Eigenleistung ist gemeinhin unentgeltlich und zählt nicht als Schwarzarbeit. Werden Kosten erstattet, besteht bei Quittungslegung die Möglichkeit, Herstellungskosten abzusetzen. Erreicht oder überschreitet die Gegenleistung bestimmte Betragsgrenzen, muss der Empfänger diese Beträge versteuern.

0