Nachbarrecht - Baulexikon Begriffsdefinition


Nachbarrecht

Gerade Hausbesitzer lernen ihre Nachbarn nicht nur von der guten Seite kennen. Interessengegensätze können manchmal einen Rechtsstreit auslösen. Die privaten Rechtsbeziehungen der Nachbarn regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 906 bis 924 sowie die entsprechenden Ländergesetze. Sie enthalten Forderungen zum Schutz vor störenden Geräuschen und Gerüchen, vor gefahrdrohenden Anlagen und Einrichtungen, zur Grenzgemarkung und dergleichen mehr. Wer baut, kann Probleme mit dem Nachbarn bekommen, die das öffentliche Baurecht berühren. Das Baurecht räumt dem Nachbarn spezielle Rechte gegenüber der Baubehörde ein. Während der letzten vier Jahrzehnte gab es dazu unzählige Entscheidungen. So bildete sich neben dem Nachbarrecht ein Baunachbarrecht heraus. Vorbeugend sollte der Bauherr die Nachbarn über das Vorhaben informieren und deren Unterschriften im Baugenehmigungsverfahren einholen - das hat nicht nur formelle Bedeutung, denn eine Unterschrift gilt hier als Zustimmung. Unterschreibt der Nachbar nicht, wird die Baugenehmigung zwar erteilt, der Widerstand des Nachbarn kann allerdings zu Komplikationen bis hin zum Baustopp führen.

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