Baugenehmigungsverfahren - Baulexikon Begriffsdefinition


Baugenehmigungsverfahren

Ohne die Genehmigung der zuständigen Baubehörde darf kein Bauherr bauen. Die Behörde prüft vor allem, ob das Bauvorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans einhält oder ob es der Nachbarbebauung angepaßt ist, wenn noch kein Bebauungsplan vorhanden ist. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde meist in zwei- oder dreifacher Ausfertigung ein Bauantrag eingereicht werden. Zum Antrag gehören mehrere Anlagen: Antrag auf Genehmigung, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung, statische Berechnungen, Zeichnung der Be- und Entwässerungsanlage, Zeichnung der Einfriedung des Vorgartens sowie Anordnung des Kfz-Einstellplatzes. Die Bauvorlagen müssen sowohl vom Bauherrn als auch von einem vorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben werden.

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