Leistungsverzeichnis - Baulexikon Begriffsdefinition


Leistungsverzeichnis

Dem Abschluss eines Bauvertrags gehen Verhandlungen der Vertragsbedingungen und die Abgabe eines Angebots voraus. Grundlage des Vertragsangebots des Bauhandwerkers ist das Leistungsverzeichnis. Es wird vom Architekten erstellt und enthält - nach Positionen aufgegliedert - alle Leistungen, die vom Bauhandwerker erbracht werden sollen, inklusive Materialien- und Mengenangaben. Das Leistungsverzeichnis wird für jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben. In Paragraph 9 der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A, wird erläutert, was ein Leistungsverzeichnis in der Praxis enthalten sollte. Da die VOB zwar eine anerkannte Arbeitsgrundlage, aber kein Gesetz ist, können ihre Bestimmungen nur zum Vertragsinhalt werden, wenn deren Anwendung von beiden Vertragspartnern vereinbart wird. Im Leistungsverzeichnis sollen die zu erbringenden Leistungen eindeutig, vollständig und leicht verständlich erklärt sein. Der Bauhandwerker setzt in das Verzeichnis seine Preise ein und gibt damit sein "Angebot" ab. Um einen besseren Überblick über Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu bekommen, sollten grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt werden.

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