liegt dem Bauvertragswesen zugrunde. Dabei handelt es sich weder um ein Gesetz noch um eine Rechtsverordnung. Nach der VOB werden Rechte und Pflichten in drei Teilen geregelt: Teil A behandelt das Verfahren der Vergabe von Bauleistungen und allgemeine Vertragsbedingungen und Gewährleistungen. Teil B schreibt Vertragsbedingungen für die Bauausführung fest, auf denen der Bauvertrag von Bauherr und Handwerkern basieren kann: Nur wenn die Vertragspartner es ausdrücklich vereinbaren, wird die VOB zum Bestandteil des Vertrags. Teil C führt die Allgemeinen Technischen Vorschriften auf, die jeweils für ein Gewerk Einzelheiten der Ausführung, des zu verwendenden Materials, der zu beachtenden DIN-Normen und der Ermittlung der Handwerkerleistung festlegen.