Kellergeschoss - Baulexikon Begriffsdefinition


Kellergeschoss

liegt ganz oder teilweise unter der Erde. Bei einem Kellerausbau für Wohnzwecke muss die Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Ausgenommen sind Kellerräume, die zum Sport- oder Hobbyraum umgebaut werden.

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