Hauskläranlage - Baulexikon Begriffsdefinition


Hauskläranlage

heißt die in ländlichen Gemeinden und dünn besiedelten Gegenden vorkommende Abwasserbeseitigung. Die Erlaubnis für den Bau wird von der Wasserbehörde erteilt. Hauskläranlagen sind vielfach mit strengen Auflagen verbunden und müssen jeweils den anerkannten Regeln der Abwassertechnik entsprechen.

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