Grundflächenzahl - Baulexikon Begriffsdefinition


Grundflächenzahl

wird im allgemeinen mit GRZ abgekürzt und gibt an, welcher Anteil der Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf. Sie ist im Bebauungsplan festgelegt. Beispiel: GRZ 0,6 heißt, dass maximal 600 Quadratmeter eines 1.000 Quadratmeter großen Grundstücks bebaut werden dürfen.

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