wird im allgemeinen mit
GRZ abgekürzt und gibt an, welcher Anteil der Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf. Sie ist im
Bebauungsplan festgelegt. Beispiel:
GRZ 0,6 heißt, dass maximal 600 Quadratmeter eines 1.000 Quadratmeter großen Grundstücks bebaut werden dürfen.