Grundakten - Baulexikon Begriffsdefinition


Grundakten

gehören zum Grundbuch und werden vom Grundbuchamt geführt. Sie beinhalten alle schriftlichen Vorgänge, die zu Einträgen in das Grundbuch führen. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollten die Grundakten eingesehen werden, da sie unter Umständen unerledigte Vorgänge beinhalten können.

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